Unfall auf Kreuzung mit Querverkehr als Linksabbieger

12 Antworten

Wie Du siehst gehen die Meinungen hier auch auseinander. Crack hat dies richtig beschrieben, eine Kreuzung darf nur befahren werden wenn man sie auch wieder räumen kann. Auch wenn die kleinkarierte Einhaltung dieser Vorschrift zu Verkehrschaos führen würde gild die und Du hast dagegen verstossen. Der Andere hat genauso gegen diese Regel verstossen und hat dabei auch noch einen Unfall verursacht.

Seine Aussage bei Grün gefahren zu sein hast Du hoffentlich erwidert mit Du ja auch, als Du gefahren bist war es ja für Dich Grün. Aber Du hast bemerkt dass die Kreuzung unpassierbar ist und hast angehalten, er nicht. Leider aber wäre er warscheinlich an Dir vorbeigekommen, Du hast aber darauf vertraut dass er Dich lässt (Vertrauen reicht nicht, es braucht eine Verständigung) und bist auch etwas vorgefahren.

Warscheinlich wirst du Dir einen Anwalt nehmen müssen und evtl landet dies sogar vor Gericht. Mit einer Teilschuld (geschätzte 20%) musst Du rechnen. Solltest Du über keine Rechtschutzversicherung verfügen würde ich Dir anraten abzuwarten bis der Andere deine Versicherung auf Schadenersatz verklagt. Aufgrund des Hergangs werden die nicht einfach seinen Schaden ersetzen, der ist ja Hauptverursacher.

Gurkenstyle 
Beitragsersteller
 08.06.2013, 19:35

"eine Kreuzung darf nur befahren werden wenn man sie auch wieder räumen kann."

Es gab extra eine Haltelinie in der Mitte der Kreuzung für Linksabbieger. Zwischen meiner Ampel und dieser Haltelinie passen genau 4 Auto's hin. Demnach sollten wohl immer mindestens 4. durchkommen. Demnach habe ich wohl ganz normal gehandelt.

machhehniker  10.06.2013, 06:31
@Gurkenstyle

Diese Haltelienie besagt lediglich da anhalten zu sollen falls während dem Abbiegevorgang Gegenverkehr auftaucht. Wie viele Autos bis dahin passen ist doch völlig Schnurz, kannst dies ja so angeben und die gegnerische Versicherung unter diesem Sachverhalt zum Schadensersatz auffordern.

Der Andere hat nicht beachtet dass zwischen Deiner Ampel und der Haltelinie vier Fahrzeuge reinpassten die somit in deren Grünphase auch einfahren dürfen und abbiegen dürfen sobald der Gegenverkehr nicht mehr vorhanden ist.

Ich wäre mal gespannt was Du zur Antwort erhälst.

Also da ohne Ampel, die Regel rechts vor links in Kraft tritt, hättest du warten müssen und hoffen, das er dich rein läßt.

Crack  07.06.2013, 14:40

Es gab eine funktionierende Ampelanlage, wie kommst du auf Rechts vor Links?

Trotz grün hätte er warten müssen, bis die Kreuzung geräumt ist. Da er Dich ja angeblich gesehen hat und trotzdem angefahren ist trifft Ihn die Schuld. Unfallbericht genau ausfüllen und an Deine Versicherung schicken. Mußt Unfall aber schon mal Deiner Versicherung melden, falls er Ansprüche stellen sollte. Ungerechtfertigte Ansprüche lehnt Deine Versicherung ab, dazu braucht Sie aber auch deine Aussage. Schön wäre es wenn Du noch Zeugen hättest.

Gurkenstyle 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 14:36

Ich habe eine Zeugin.. und zwar war sie die Linksabbiegerin hinter mir. Sie meinte direkt, er wäre viel zu schnell gewesen.. d.h. sie sagt er sei Schuld.

ThomBer  07.06.2013, 15:18
@Gurkenstyle

wie schnell er war, ist erstmal wurst, aber recht hat sie trotzdem: er ist schuld! Du warst auf der kreuzung sozusagen ein hindernis und er hätte abstand halten müssen... (siehe Crack)

Nur weil er grün hatte, heißt das ja nicht, dass er einfach fahren darf.

Da du schon auf der kreuzung standest und du deine ampel ja eventuell nicht mehr sehen konntest. Muss er auch aufpassen und evt. Warten.

Dasselbe gilt aber auch für eoich. Wenn du siehst das der andere losfährt, darfst du auch nicht weiterfahren.

Ich würde hier eine teilschuld bei beiden parteien sehen.

Gurkenstyle 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 14:28

Ich sah meine Ampel nicht mehr.. das stimmt. Hinter mir war noch ein Linksabbieger.. und nunja, man lernt nunmal das man zügig die Kreuzung frei machen sollte. Wäre ich stehen geblieben, hätte ich den Querverkehr von links behindert. Es geht mir einfach nicht in den Kopf, wie er mich übersehen konnte.. der Blick zu mir war frei. Und er musste locker 20meter zurücklegen bis zu dem Punkt, an dem er mich getroffen hat.

DerHans  07.06.2013, 14:33
@Gurkenstyle

Es ist richtig, dass man die Kreuzung zügig frei machen muss,** richtiger ist aber**, dass man gar nicht erst die Kreuzug befahren darf, wenn nicht sicher gestellt ist, sie auch wieder rechtzeitig verlassen zu können.

ThomBer  07.06.2013, 15:19
@DerHans

DerHans hat mal wieder Recht! :)

ThomBer  07.06.2013, 15:38
@Gurkenstyle

"Ich sah meine Ampel nicht mehr" _____________________________-

Na und? Entscheidend ist, bei welcher Farbe du die Ampel passiert hast und nicht, welche Farbe sie später mal angezeigt hat! Was wolltest du denn machen - bei rot dann wieder rückwärts zurück fahren? ;)

§ 11 StVO Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.


Das gilt hier in erster Linie für den Unfallverursacher. Auch wenn dieser Grün bekam darf er nicht einfach blindlings drauf los fahren sondern muss es erst den auf der Kreuzung befindlichen Fahrzeugen ermöglichen diese zu räumen.