Umtausch mit Kontoauszug?

12 Antworten

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Ja, der Kontoauszug reicht als Beleg aus. Den man kann an Hand der Rechnungsnummer die auf dem Beleg steht, denn Artikel dir zu ordnen, das ist gesetzt. BWL erstes Semester!!

Marriah89  05.08.2013, 20:23

Was für ein BWL studierst du denn? Umtausch geht in der Regel nur mit Kassenbon, und ein Kontoauszug muss als Beleg nicht akzeptiert werden. Außerdem stehen bei Kartenzahlungen nachher auf dem Kontoauszug nie Rechnungsnummern, wenn überhaupt, stehen die auf dem Kassenbon

Naginata  05.08.2013, 20:43
@Marriah89

muss als Beleg nicht akzeptiert werden

Aber natürlich, Beleg ist Beleg. Die Abbuchung ist beweis genug, Zuordnung ist entweder als Belegnummer, Rechnungsnummer, Artikelnummer nachweislich auf jeder Abbuchung vorhanden.

Marriah89  06.08.2013, 21:51
@Naginata

Die Abbuchung beweist, dass du was bei Karstadt gekauft hast, aber nicht was. Und ein Umtausch ist immer Kulanz des Händlers, darauf hat man keinen gesetzlichen Anspruch, und wenn Karstadt sagt, sie wollen zum Umtauschen einen Kassenbon und man hat keinen mehr, dann Pech gehabt.

Naginata  07.08.2013, 14:30
@Marriah89

Erst denken dann schreiben!

Abbuchung im Kontoauszug ist dem Artikel Zuordenbar! So ist es Gesetzt! Alles andere ist dummes geschwätzt einer angestellten Verkäuferin. Da gibt es nichts weiter zu diskutieren.

Marriah89  07.08.2013, 19:46
@Naginata

eben, erst denken! Gewährleistung/Garantie ist nicht gleich Umtauschrecht;)

Marriah89  07.08.2013, 19:47
@Marriah89

Und es heißt Gesetz, nicht Gesetzt.

Marriah89  07.08.2013, 19:49
@Naginata

Davon zu unterscheiden ist der Umtausch einwandfreier Ware, die dem Käufer beispielsweise nicht mehr gefällt. Kein Händler ist zum Umtausch verpflichtet – dies ist eine freiwillige Leistung. Viele Händler gewähren sie aber aus Kulanzgründen: in der Regel innerhalb von zwei Wochen.>

Es ging um Umtausch, nicht um Garantie. Wenn etwas defekt ist, ist es kein Umtausch,sondern eine Reklamation.

Naginata  07.08.2013, 20:07
@Marriah89

Gewährleistung/Garantie ist nicht gleich Umtauschrecht;)

habe ich nicht bestritten, mir ging es nur um den Fakt des Kontoauszuges. Ob Umtausch oder Reklamation habe ich nicht in den Vordergrund bzw. Gegenstand des Disputes gestellt.

Naginata  07.08.2013, 20:08
@Marriah89

Siehe oben drüber ;-)

BalaBalinga  25.02.2015, 21:46
@Naginata

Dachte auch erst, dass es nicht möglich ist -hab es bei SATURN aber ausprobiert.

Kontoauszug REICHT!

Musste den Kontoauszug vorlegen -die Verkäufer haben im Kassensystem die Transaktion abgerufen -und die Zahlung konnte zweifelsfrei zugeordnet werden. ;)

Dauert zwar ewig -aber es wird AKZEPTIERT. ;)

Naginata  27.06.2013, 19:25

DAnke

Nachtrag: Danaben dass ein Kontoauszug nicht ausreichend ist, hast Du KEIN Umtauschrecht! Diese ist wiederum Kulanz des Verkäufers. Die GEwährleistung tritt nur ein wenn ein Mangel an der Sache besteht - aber auch das hat nicht zwangsläufig einen Umtausch zur Folge!

Recht auf Umtausch hast du nur, wenn die Ware defekt ist, bzw. Mängel aufweist, ansonsten nicht.

Versuchs doch einfach! Ein Recht darauf hast Du jedenfalls nicht - wenn überhaupt nur auf Kulanz!

Kuss000 
Beitragsersteller
 13.11.2013, 15:00

Hä?

Auf dem Kontoauszug steht ja nicht WAS du gekauft hast. Aber die sind ziemlich kulant. Versuch es einfach mal.

Naginata  07.08.2013, 14:32

Es steht immer eine Nummer auf dem Kontoauszug, diese ist dem Beleg, Artikel, zuordenbar. Das ist Gesetzt!