Umtausch mit Kontoauszug?
Hey, geht ein Umtausch ohne Kassenbon aber mit einem Kontoauszug bei Karstadt Sport ??
12 Antworten
Ja, der Kontoauszug reicht als Beleg aus. Den man kann an Hand der Rechnungsnummer die auf dem Beleg steht, denn Artikel dir zu ordnen, das ist gesetzt. BWL erstes Semester!!
muss als Beleg nicht akzeptiert werden
Aber natürlich, Beleg ist Beleg. Die Abbuchung ist beweis genug, Zuordnung ist entweder als Belegnummer, Rechnungsnummer, Artikelnummer nachweislich auf jeder Abbuchung vorhanden.
Die Abbuchung beweist, dass du was bei Karstadt gekauft hast, aber nicht was. Und ein Umtausch ist immer Kulanz des Händlers, darauf hat man keinen gesetzlichen Anspruch, und wenn Karstadt sagt, sie wollen zum Umtauschen einen Kassenbon und man hat keinen mehr, dann Pech gehabt.
.......Sie muss nicht in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Ist der Kassenzettel nicht mehr vorhanden, reicht als Nachweis ein Kontoauszug über den Kauf..........
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/10/2012-10-02-gewaehrleistung-garantiert.html
Erst denken dann schreiben!
Abbuchung im Kontoauszug ist dem Artikel Zuordenbar! So ist es Gesetzt! Alles andere ist dummes geschwätzt einer angestellten Verkäuferin. Da gibt es nichts weiter zu diskutieren.
eben, erst denken! Gewährleistung/Garantie ist nicht gleich Umtauschrecht;)
Und es heißt Gesetz, nicht Gesetzt.
Davon zu unterscheiden ist der Umtausch einwandfreier Ware, die dem Käufer beispielsweise nicht mehr gefällt. Kein Händler ist zum Umtausch verpflichtet – dies ist eine freiwillige Leistung. Viele Händler gewähren sie aber aus Kulanzgründen: in der Regel innerhalb von zwei Wochen.>
Es ging um Umtausch, nicht um Garantie. Wenn etwas defekt ist, ist es kein Umtausch,sondern eine Reklamation.
Gewährleistung/Garantie ist nicht gleich Umtauschrecht;)
habe ich nicht bestritten, mir ging es nur um den Fakt des Kontoauszuges. Ob Umtausch oder Reklamation habe ich nicht in den Vordergrund bzw. Gegenstand des Disputes gestellt.
;-))
Siehe oben drüber ;-)
Dachte auch erst, dass es nicht möglich ist -hab es bei SATURN aber ausprobiert.
Kontoauszug REICHT!
Musste den Kontoauszug vorlegen -die Verkäufer haben im Kassensystem die Transaktion abgerufen -und die Zahlung konnte zweifelsfrei zugeordnet werden. ;)
Dauert zwar ewig -aber es wird AKZEPTIERT. ;)
DAnke
Nachtrag: Danaben dass ein Kontoauszug nicht ausreichend ist, hast Du KEIN Umtauschrecht! Diese ist wiederum Kulanz des Verkäufers. Die GEwährleistung tritt nur ein wenn ein Mangel an der Sache besteht - aber auch das hat nicht zwangsläufig einen Umtausch zur Folge!
Recht auf Umtausch hast du nur, wenn die Ware defekt ist, bzw. Mängel aufweist, ansonsten nicht.
Versuchs doch einfach! Ein Recht darauf hast Du jedenfalls nicht - wenn überhaupt nur auf Kulanz!
Hä?
Auf dem Kontoauszug steht ja nicht WAS du gekauft hast. Aber die sind ziemlich kulant. Versuch es einfach mal.
Es steht immer eine Nummer auf dem Kontoauszug, diese ist dem Beleg, Artikel, zuordenbar. Das ist Gesetzt!
Was für ein BWL studierst du denn? Umtausch geht in der Regel nur mit Kassenbon, und ein Kontoauszug muss als Beleg nicht akzeptiert werden. Außerdem stehen bei Kartenzahlungen nachher auf dem Kontoauszug nie Rechnungsnummern, wenn überhaupt, stehen die auf dem Kassenbon