Uhr Garantieanspruch?

6 Antworten

Soviel ich weiß, (ohne Gewähr) muß man das Teil dahin zurückbringen wegen Garantie z.B., wo man es gekauft hat.

Dieser Einzelhändler dann kann allerdings nicht den Käufer an seinen Großhändler oder Fabrikanten verweisen, wo er es gekauft hat. Das geht nicht, er muß die Garantie selbst übernehmen und die Konsequenzen.

Ich rate, mich danach mal bei einer Verbraucherberatung nachzufragen.

Du hast den Anspruch nur gegen den Händler, bei dem du die Uhr gekauft hast.

AndiNeedsHelp 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 15:46

Was wenn es den Händler während der Zeit nicht mehr gibt?

Ein Juwelier in meiner Umgebung zB ging in Pension und der Laden wurde aufgelöst - bei wem hab ich dann die Garantie

Du muss zwei Dinge unterscheiden:

  1. Gewährleistung und
  2. Garantie

Gewährleistung ist ein Recht das du per Gesetz gegenüber dem Verkäufer hast. Der Verkäufer kann sich hier nicht herausreden, dieses Recht ist dir sicher.

Garantie ist eine freiwillige Leistung die meist der Hersteller und seltener der Händler gewährt.

Deine Ansprechpartner sind also der Händler bei dem du die Uhr gekauft hast und der Hersteller. Ein anderer Händler repariert dir die Uhr sicher gerne, wird dir aber die Leistung in Rechnung stellen.

Der Händler vor Ort kann sich weigern, die Uhr zu reparieren.

Genau das wird dir der ortsansässige Uhrenhändler auch sagen. Seine Konditionen beruhen auf SEINEM Service. Wieso soll er den leisten, für ein Geschäft, dass ein anderer gemacht hat? Das, womöglich noch KOSTENLOS ?