Uhr Garantieanspruch?
Guten Tag,
bin kurz davor, mir eine Uhr bei einem Händler zu bestellen. Der Händler wohnt jedoch 2h von mir entfernt, weshalb ein Versand in Frage käme.
Wenn die Uhr jetzt Garantiemängel aufweist, kann man dann mit der Garantiekarte auch zum lokalen Uhrenhändler gehen oder geht das nur bei dem, wo man die Uhr her hat?
Es handelt sich übrigens um eine Seiko Uhr, falls das Unterschiede macht.
Der Grund für den Kauf beim auswärtigen Uhrenhändler sind die wesentlich besseren Konditionen.
6 Antworten
Soviel ich weiß, (ohne Gewähr) muß man das Teil dahin zurückbringen wegen Garantie z.B., wo man es gekauft hat.
Dieser Einzelhändler dann kann allerdings nicht den Käufer an seinen Großhändler oder Fabrikanten verweisen, wo er es gekauft hat. Das geht nicht, er muß die Garantie selbst übernehmen und die Konsequenzen.
Ich rate, mich danach mal bei einer Verbraucherberatung nachzufragen.
Du hast den Anspruch nur gegen den Händler, bei dem du die Uhr gekauft hast.
Was wenn es den Händler während der Zeit nicht mehr gibt?
Ein Juwelier in meiner Umgebung zB ging in Pension und der Laden wurde aufgelöst - bei wem hab ich dann die Garantie
Du muss zwei Dinge unterscheiden:
- Gewährleistung und
- Garantie
Gewährleistung ist ein Recht das du per Gesetz gegenüber dem Verkäufer hast. Der Verkäufer kann sich hier nicht herausreden, dieses Recht ist dir sicher.
Garantie ist eine freiwillige Leistung die meist der Hersteller und seltener der Händler gewährt.
Deine Ansprechpartner sind also der Händler bei dem du die Uhr gekauft hast und der Hersteller. Ein anderer Händler repariert dir die Uhr sicher gerne, wird dir aber die Leistung in Rechnung stellen.
Der Händler vor Ort kann sich weigern, die Uhr zu reparieren.
Genau das wird dir der ortsansässige Uhrenhändler auch sagen. Seine Konditionen beruhen auf SEINEM Service. Wieso soll er den leisten, für ein Geschäft, dass ein anderer gemacht hat? Das, womöglich noch KOSTENLOS ?