Überweisungs u. Lastschriften bei P-Konto?
Hallo,
vor Kurzem wurde mein P-Konto gepfändet. Mir wurde mitgeteilt, dass mir aber "monatlich der pfändungsfreie Betrag im Rahmen der Geldeingänge zur Verfügung steht". Was heißt das jetzt? Kann ich immer noch Überweisungen und Lastschriften tätigen wie vorher auch? Und was bedeutet "im Rahmen der Geldeingänge"?
Danke für alle Antworten.
LG Noah
5 Antworten
Im Rahmen der Geldeingänge bedeutet das Überweisungen und Lastschriften nur ausgeführt werden, sofern du auch das Guthaben dafür hast.
Wenn du insgesamt 800€ überweisen willst, aber nur 600€ auf dem Konto hast, dann geht das natürlich nicht.
Grundsätzlich darfst du auch bei einem P-Konto normal Lastschriften und Überweisungen tätigen.
Eine Schlechterstellung bei einem P-Konto ist nicht zulässig. Bis auf den Dispo und die Kreditkarte. ( BGH 16.07.2013 )
Hallo noah18,
das bedeutet, dass jeglicher Dispositionskredit weg fällt und du dein Konto nur noch im Plus führen kannst. Normalerweise hat man als durchschnittlicher Arbeitnehmer ja solch einen Verdienst, dass man beispielsweise auch mal einen Monat, in dem man mehr ausgeben muss, über seinen eigentlichen Verdienst hinaus den Dispositionskredit nutzen kann, welcher einem von der Bank eingeräumt wurde. So etwas gibt es bei P-Konten natürlich nicht.
Ansonsten dürfte alles normal funktionieren, bei manchen Banken jedoch kostet jede Transaktion, ob Überweisung oder Lastschrift, einen kleinen Betrag bei einem P-Konto.
Frag mal bei deiner Bank nach oder schau in das Leistungs- und Preisverzeichnis deiner Bank.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
es gibt nicht zwangsweise andere Karten ;-) kommt auf die Bank drauf an, wie die das handhaben ;-)
das mit dem Dispo ist allerdings vollkommen richtig ;-)
Bei einem P-Konto hat man keinen Anspruch mehr auf einen Dispo und/oder Kreditkarte. Beides muss aber ordentlich gekündigt werden.
Die normale Bankkarte darf NICHT gegen eine Servicekarte eingetauscht werden. ( jeweils BGH Urteil vom 16.07.2013 )
Hallo nochmal,
genau das habe ich damit, nur etwas umfangreicher, erklärt. ;)
Das mit der Service Karte ist richtig. Da muss ich Silbersturm zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
Das ist gut AnonJura. :-)
Du kannst bis zu deinen Freibetrag ,das sind 1045 € wie gewohnt über dein Geld verfügen ,also Lastschrift ,Überweisungen und Abhebungen,nur was über den Freibetrag an Guthaben ist ,das ist dann weg.Und jeden Monat ab 1. hast du immer neu den Freibetrag.
Du hast ein Pfädnungsfreibetrag von 1045,04 € , du kannst aber nur das abheben was auch eingeht heißt wenn du nur 900 Gutschrift hast dann kannste natürlich keine 1045,04 bekommen ;)
Ist nur eine Antwort. Er wollte auch noch wissen, ob bei einem P-Konto auch Lastschriften und Überweisungen möglich sind?
im Rahmem des Freibetrages von monatlich mindestens 1045,04€.
Kann man genauer schreiben!
Das P-Konto besteht bereits und deshalb kann es keinen Dispo mehr gegeben haben , außerdem gibt es andere Karten für P-konten ;)