Überweisungs u. Lastschriften bei P-Konto?

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Im Rahmen der Geldeingänge bedeutet das Überweisungen und Lastschriften nur ausgeführt werden, sofern du auch das Guthaben dafür hast.

Wenn du insgesamt 800€ überweisen willst, aber nur 600€ auf dem Konto hast, dann geht das natürlich nicht.

Grundsätzlich darfst du auch bei einem P-Konto normal Lastschriften und Überweisungen tätigen.

Eine Schlechterstellung bei einem P-Konto ist nicht zulässig. Bis auf den Dispo und die Kreditkarte. ( BGH 16.07.2013 )

Hallo noah18,

das bedeutet, dass jeglicher Dispositionskredit weg fällt und du dein Konto nur noch im Plus führen kannst. Normalerweise hat man als durchschnittlicher Arbeitnehmer ja solch einen Verdienst, dass man beispielsweise auch mal einen Monat, in dem man mehr ausgeben muss, über seinen eigentlichen Verdienst hinaus den Dispositionskredit nutzen kann, welcher einem von der Bank eingeräumt wurde. So etwas gibt es bei P-Konten natürlich nicht.

Ansonsten dürfte alles normal funktionieren, bei manchen Banken jedoch kostet jede Transaktion, ob Überweisung oder Lastschrift, einen kleinen Betrag bei einem P-Konto.

Frag mal bei deiner Bank nach oder schau in das Leistungs- und Preisverzeichnis deiner Bank.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

BlackyGizmo  10.10.2013, 16:14

Das P-Konto besteht bereits und deshalb kann es keinen Dispo mehr gegeben haben , außerdem gibt es andere Karten für P-konten ;)

Ilikethat87  10.10.2013, 16:55
@BlackyGizmo

es gibt nicht zwangsweise andere Karten ;-) kommt auf die Bank drauf an, wie die das handhaben ;-)

das mit dem Dispo ist allerdings vollkommen richtig ;-)

Silbersturm  10.10.2013, 20:29
@Ilikethat87

Bei einem P-Konto hat man keinen Anspruch mehr auf einen Dispo und/oder Kreditkarte. Beides muss aber ordentlich gekündigt werden.

Die normale Bankkarte darf NICHT gegen eine Servicekarte eingetauscht werden. ( jeweils BGH Urteil vom 16.07.2013 )

AnonJura  11.10.2013, 14:05
@BlackyGizmo

Hallo nochmal,

genau das habe ich damit, nur etwas umfangreicher, erklärt. ;)

Das mit der Service Karte ist richtig. Da muss ich Silbersturm zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Silbersturm  12.10.2013, 02:16
@AnonJura

Das ist gut AnonJura. :-)

Du kannst bis zu deinen Freibetrag ,das sind 1045 € wie gewohnt über dein Geld verfügen ,also Lastschrift ,Überweisungen und Abhebungen,nur was über den Freibetrag an Guthaben ist ,das ist dann weg.Und jeden Monat ab 1. hast du immer neu den Freibetrag.

Du hast ein Pfädnungsfreibetrag von 1045,04 € , du kannst aber nur das abheben was auch eingeht heißt wenn du nur 900 Gutschrift hast dann kannste natürlich keine 1045,04 bekommen ;)

Silbersturm  10.10.2013, 20:31

Ist nur eine Antwort. Er wollte auch noch wissen, ob bei einem P-Konto auch Lastschriften und Überweisungen möglich sind?

im Rahmem des Freibetrages von monatlich mindestens 1045,04€.

Silbersturm  10.10.2013, 20:31

Kann man genauer schreiben!