Überweisung, Unterhalt für's Kind Datum ändern?
Hallo zusammen, bisher ist der Unterhalt für unser Kind immer zum 15. des Monats gekommen. Nun möchte der Vater immer zum 1. des Monats überweisen. Und jetzt wird es schwierig! Ich bin der Meinung er müsste jetzt am 15.1 für Januar und dann am 1.2 für Februar bezahlen. Das sieht er anscheinend anders und möchte am 15.1 nicht zahlen sondern erst wieder am 1.2. aber dann hat unser Kind im Januar ja nix bekommen! Ober ist der Unterhalt vom 15. Dezember für den Monat Januar?
Vielleicht weiß das jemand!
6 Antworten
§1612 Abs 3 BGB:
Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Ober ist der Unterhalt vom 15. Dezember für den Monat Januar?
Das kann ihnen hier keinen sagen, es kommt darauf an, wann er angefangen hat zu zahlen bzw. vieviel er schon gezahlt hat. Es kann sein, das er bisher immer recht früh gezahlt hat, ebenso kann es sein, das er bisher immer verspätet gezahlt hat.
Ob dir ein Monat fehlt musst du mal in den Unterlagen nachschauen. aber ich schätze mal nicht. Denn dann hätte er ja in der Vergangenheit immer einen halben Monat im Voraus gezahlt. Mehr als unwahrscheinlich!
Sage ihm, dass mit dem Unterhalt am 1. des Monats geht für die Zukunft klar und die erste "neue" Überweisung erwartest du am 1.2.20 für den Monat Februar. Mach es schriftlich!
Er soll bitte in seinen Überweisungen auch nochmals schauen, damit er versteht, dass seine Überlegung falsch ist.
Unterhalt muss nach dem Gesetz immer am Monatsanfang gezahlt werden. Wenn Du ihm gestattet hast, stattdessen erst zum 15. zu zahlen, dann war das großzügig von Dir.
Die letzte Zahlung müsste ja dann am 15.12. gewesen sein. Diese Zahlung war ja höchstwahrscheinlich für Dezember, nicht für Januar. Denn er hat ja mit Sicherheit den Unterhalt nicht zwei Wochen zu früh gezahlt. Die Zahlung für Januar steht also noch aus, muss also spätestens am 15. noch kommen. Und wenn er ab Februar dann am Monatsanfang zahlt, ist er zur gesetzlichen Regelung zurückgekehrt.
Oder ist der Unterhalt vom 15. Dezember für den Monat Januar?
Dazu sollte man sich unbedingt mal die Unterlagen ansehen.
z.B. Unterhaltsanspruch seit 01.01.2001, erste Zahlung "gebucht" am 15.12.2000
Der Kindesunterhalt wurde also "im Voraus" bezahlt.
Mal angenommen, dass der Unterhalt jahrelang so überwiesen wurde, dann wäre es rechtens, wenn die unterhaltspflichtige Person die Zahlung nun erst zum Ende des Monats, also z.B. 12 Tage später überweist, solange die Buchung auf dem Empfängerkonto auch weiterhin "im Voraus" erfolgt, also z.B. zum 31.01.2020 für den Februar 2020.
Geschieht dies z.B. per Dauerauftrag, sorgen die Banken & Sparkassen meist automatisch dafür, dass die Zahlungen immer passend zum Ende des laufenden Monats gebucht werden, wie z.B. auch bei Lohnzahlungen des Arbeitgebers.
Zu welchem Zeitpunkt muss Kindesunterhalt bezahlt werden?
Kindesunterhalt muss – wie beispielsweise eine Wohnungsmiete – monatlich im Voraus bezahlt werden. In der Regel wird die Zahlung zum Monatsersten verlangt und in der Jugendamtsurkunde oder in einem Gerichtsbeschluss so festgelegt. Es können auch hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Entscheidend ist, dass der Kindesunterhalt regelmäßig und verlässlich zu einem bestimmten Termin beim Unterhaltsberechtigten eingeht..
Nein, er muss am 15.01. und am 01.02. zahlen, sonst fehlt Unterhalt. Dafür bekommst Du ja am 15.02. keinen!