Übertretungsanzeige von +3 km/h aus der Schweiz nach über 2 Jahren erst zugestellt, anderer Wechselkurs, (et)was tun?
Hallo an alle Hilfsbereiten!
Folgendes Szenario: Person X hat wenig Geld und wurde offensichtlich im Januar vor 2 Jahren in der Schweiz (Kanton Basel-Stadt) geblitzt? Nach über 2 Jahren bzw. 26 Monaten erst flattert das Schreiben/Übertretungsanzeige der Kantonspolizei in's Haus: Nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeitsübertretung von 3 km/h, macht einen Bussenbetrag von CHF 20.00. Dies wurde entsprechend des AKTUELLEN Wechselkurses auf über 18€ umgerechnet. Zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung vor zwei Jahren entsprachen diese 20 Franken jedoch lediglich gut 16€, also 2€ weniger als jetzt gefordert.
Meine Frage(n):
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Wie am besten (re)agieren? Muss Person X nach einer so unglaublich langen Zeit überhaupt noch zahlen? (Verjährung laut Schreiben angeblich erst nach 3 Jahren --> vermutlich ab der "Tat"?).
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Was kann Person x dafür, wenn die schweizerischen Behörden über 2 Jahre brauchen, sodass der Wechselkurs sich zu ungunsten von Person x verändert? Wäre es nicht angemessen, den damaligen Kurs zu bezahlen? Und wenn ja, wie kommuniziert man das?
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Welche Konsequenzen drohen Perosn x im schlimmsten Fall bei Nichtbeachtung des Schreibens?
Beste Grüße und Tausend Dank im Voraus
6 Antworten
Da sich zu Frage 3 bisher noch niemand gemeldet hat, möchte ich darauf eingehen.
Es gibt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Geht der Betrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, dann wird ein sogenannter "Verzeigungsrapport" erstellt und an die Strafbehörden abgegeben. Im Strafverfahren gilt dann das Verschlechterungsverbot nicht, das heißt, der Richter kann vom Betrag in allen Richtungen abweichen (Bussenkompetenz bis max. 10.000.-Franken) . Ein Strafbefehl wird erlassen. Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung erst nach 3 Jahren.
Bezahlt die beschuldigte Person die Busse innerhalb der gesetzten Frist nicht und kann sie auf dem Wege des Betreibungsrechts aufgrund eines Wohnsitzes ausserhalb der Schweiz nicht eingezogen werden, so erfolgt amtsintern eine Umwandlung der Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Es erfolgt eine Ausscheribung der Person in RIPOL (schweizer Fahndungssytem der Polizei).
Grundsätzlich ist eine direkte Zustellung von Entscheiden an Personen mit Wohnsitz in Deutschland möglich. Auch die stellvertretende Strafverfolgung am Wohnsitzort in Deutschland ist möglich.
Aber: die Strafvollstreckung auf deutschem Gebiet blieb bisher auf der Strecke, da es keine gesetzliche Regelung hierfür gibt (steht auch nicht im "schweizerisch - deutschen Polizeivertrag". Zwar wurde der Art. 37 am 27.04.1999 von deutscher Seite paraphiert, aber nicht ratifiziert. Nach diesem Artikel wäre gegenseitige Vollstreckungshilfe ab 40 EURO bzw. 70 Franken möglich.)
Wird die deutsche Person auf schweizer Gebiet festgestellt und angehalten, so wird ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl vollstreckt. Bei "Verurteilten" mit Wohnsitz im Ausland wird das Verfahren zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe an den Kanton abgetreten.
Für diese kurzen Ersatzfreiheitsstrafen hat der Kanton Zürich ein Vollzugszentrum in Hinwil mit 64 Gefängnisplätzen eingerichtet.
Ob aber wegen einer Strafe von 20.- Franken dieser Aufwand tatsächlich betrieben wird, kann ich nicht beurteilen. Es erscheint aber eher unwahrscheinlich!!
Den ganzen Aufstand wegen 2 €? Überweis das bisschen Bußgeld.
Vermutlich beim nächsten Schweizbesuch dann eine zusätzliche Busse on top + Sofortkasse. Solange du nur in D bleibst passiert dir VERMUTLICH nichts. Bin aber nicht sicher und wegen 2 € lohnt es sich echt nicht, das Thema weiter zu verfolgen. Also ganz ehrlich? So ein Aufriss wegen der 2 Euro? Zahl die 18 Tacken und gut ist.
Danke für die Antwort. Zusätzliche Busse wegen Verzug gibt es meines Wissens zumindest nicht. Man hätte also nichts zu verlieren. Und Aufriss ja nicht wegen 2€, sondern wegen 18€. Haben und nicht haben. Es geht viel mehr um's Prinzip, denn um die Summe. Erst Recht bei der Sache mit dem Wechselkurs. Sowas sollte einfach nicht passieren. Aber wenn jeder immer gleich klein bei gibt, wird sich nie etwas ändern. Also mir persönlich fielen VIELE andere schöne Dinge ein, für die man die 18€ besser verwenden könnte.
Du schreibst immer von 18 €. Der Geschwindigkeitsverstoss wurde doch begangen oder? Also werden nunmal 20 CHF fällig.
Dass die jetzt erst 2 Jahre später damit ankommen ist natürlich nervig. Trotzdem sind die 20 CHF zu bezahlen. Dass sich jetzt durch die Trödelei der Wechselkurs geändert hat ist natürlich blöd und aus Prinzipsicht ärgerlich und nachvollziehbar. Trotzdem wäre mir das wegen 2€ um den Aufwand. Denk mal kurz an deinen Stundenlohn in der Arbeit und wie viel Zeit du jetzt schon für das Thema verbraten hast. Sicherlich hättest du bei der Arbeit inzwischen ein vielfaches der 2 € verdient. Und mir persönlich fallen viele schöne Sachen ein, die man in den geschätzt 1,5h die du dich mit dem Thema beschäftigt hast, machen könnte.
Ehrlich gesagt: Wenn dich die 18 Euro aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen, dann verkaufe das Auto. Wenn du in der Zeit, die du für diese Anfrage und die Antworten verwendest, bei Aldi Einkaufswagen sortiert hättest, wäre der Betrag schon drin!
Uns in der Schweiz geht es auch ums Prinzip: Nämlich, dass ein Deutscher genau gleich behandelt wird, wie ein Schweizer. Schliesslich steht in unserer Verfassung: Jeder ist vor dem Gesetz gleich.
3 Jahre nach der Bekanntmachung der Uebertretung, als ab Annahme des Briefes, kannst du in der Schweiz belangt werden:
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/strassenverkehr/artikel/busse_ploetzlich-im-gefaengnis/
Und wenn es umgekehrt gewesen wäre, gäbe es deine Frage nicht und die Schweiz hätte Verlust gemacht, so spielt nun mal das Leben.
Als der Euro-Mindestkurs von der SNB aufgehoben wurde, haben viel Schweizer Firmen einen grossen Verlust innerhalb weniger Minuten gemacht, aber passiert ist halt passiert.
Verstehe nicht, dass Du immer schreibst, was man mit 18 Euros alles an Schönem machen könne. Die Rechnung geht doch nicht auf. 16 Euros bestreitest Du ja nicht, also blieben 2 Euro, um sich was "Schönes" zu leisten. Da fällt mir beim besten Willen nicht ein, was das denn sein könnte.
Aber wenn jeder immer gleich klein bei gibt, wird sich nie etwas ändern.
Das ist einfach ein Allgemeinplatz, sonst nichts. Oder glaubst Du tatsächlich, Du hebst die rechtlichen Grundlagen der Schweiz aus den Angeln, wenn Du Dich weigerst, 2 Euro zu zahlen?
Danke für die Antwort. Es geht hier nicht nur um 2 meines Erachtens unrechte Euro, sondern viel mehr um 18€. Haben und nicht haben. Es geht vor allem aber um's Prinzip. Erst Recht bei der Sache mit dem Wechselkurs. Sowas sollte einfach nicht passieren. Aber wenn jeder immer gleich klein bei gibt, wird sich nie etwas ändern. Also mir persönlich fielen VIELE andere schöne Dinge ein, für die man die 18€ besser verwenden könnte.