Türzylinder steht unter
Das ein Türzylinder aus Sicherheitsgründen nicht hervorstehen darf ist bekannt, aber wie sieht es aus wenn der Zylinder ein wenig im Türbeschlag versenkt ist. Entsteht dadurch eine Schwachstelle die es Einbrechern leichter macht das Schloss zu Knacken? Wie sieht es im Ernstfall mit der Versicherung aus, wenn angegeben wurde das der Schließzylinder bündig mit den Türbeschlag abschließen soll?
4 Antworten
Normalerweise ist ein Überstand von ca. 2mm kein Problem. Aber das alles hilft nix, wenn man den Türbeschlag von außen leicht wegschrauben/weghebeln kann.
Wirklich Sinn macht also nur ein Sicherheitsbeschlag der nur von innen her verschraubt ist zusammen mit Zylinder der nicht oder kaum übersteht. Wenn der Zylinder dann etwas tiefer liegt hat man ggf. eher mit dem Schlüssel ein Problem als wegen Einbruch.
Danke für die Antworten. Ich muss dazu sagen das der Wohnungstürbeschlag aus massiven Metall besteht, es ist also kein Spalt zwischen Schließzylinder und Beschlag, er ist halt etwa 3mm versenkt und drumherum ist das Metall des Beschlags, kann man dadurch den Türbeschlag trotzdem besser abhebeln? Mal angenommen holger1st hat recht, und es besteht dadurch kein Sicherheitsrisiko, würde die Versicherung dann im Ernstfall trotzdem nicht zahlen, weil in der Police vereinbart ist das Der Schließzylinder bündig mit den Beschlag abschließen soll? (Es gibt keine Standardzylindergröße welche mit meinen Türbeschlag bündig abschließt, entweder er steht 1mm hervor oder er ist 3mm versenkt)
Ok Danke, hast Du gut Erklärt und klingt Plausibel. Jetzt hab ich eine Sorge weniger, und habe den neuen Türzylinder nicht umsonst gekauft.
Das ist eben der Unterschied zwischen theoretischer Definition (bündiger Abschluss) und der Praxis wo dies wenn man es wortwörtlich nimmt so gut wie unmöglich ist (Zylinder gibts nicht mm-weise sondern in 5mm-Schritten).
Würde sich jetzt tatsächlich ein Versicherer darauf berufen wollen weil er minimal davon abweicht, würde dies in einem Rechtsstreit enden wo die Chancen für den Versicherer minimal wären. Denn Sinn und Zweck der Definition ist es den Einbruch zu erschwerden indem man die Angriffsfläche des Zylinders für eine Zange wegnimmt, da bei Überstand von ab ca. 4mm der Zylinder sonst leicht gepackt werden kann.
Steht der Zylinder nicht über sondern ist versenkt und das Material drum herum auch noch massiv, dürfte sich da kein Versicherer da ernsthaft gegen irgendwas weigern dürfen.
Bei der Klausel gehts übrigens auch nur drum es Hobby-Einbrechern zu erschweren. Mit anderen Profiwerkzeugen kommt man da dennoch in Sekunden rein sofern es ein einfacher Billigzylinder ist.
Wenn man dadurch das Blech abhebeln kann, steht der Zylinder ja anschließend vor.
Aber nur wenn der bündige Abschluss in der Police extra vereinbart ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Dafür gäbe es dann einen Nachlass auf die Prämie.
Es ist schon ein gewisses Risiko, weil man so leichter mit der Zange das Schließblech abhebeln kann. Es ist sehr einfach, den Schließzylinder gegen einen passenden auszuwechseln. Kostet ab ca. 10 Eu im Baumarkt, kann man selbst erledigen: 1 Schraube lösen und wieder festziehen.