Türkische Staatsangehörigkeit wieder annehmen ohne Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit?
Liebe Gutefrage.net-User,
Folgende Situation habe ich: Ich bin Anfang 2001 geboren, habe durch das Geburtsort-Prinzip die Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und durch das Abstammungs-Prinzip noch zusätzlich die Türkische durch meine Eltern. Da meine Eltern die Türkische Staatsangehörigkeit aber 2008 aufgegeben hatten bzw. aufgeben mussten, um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, war ich ab da an nur noch Deutscher. Nun habe ich aber laut Türkisches Gesetz das Recht, die Türkische Staatsangehörigkeit als ehemaliger Türke wieder annehmen zu können. Es gab iwie ein Gesetz, das ab 2014 bestimmte Personengruppen beide Pässe behalten dürfen. Gilt dies auch für mich? Oder würde ich die Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn ich die Türkische wieder annehmen würde?
LG
4 Antworten
Grundsaetzlich geht deine deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch verloren, wenn du auf Antrag eine auslaendische Staatsangehoerigkeit erhaeltst (ausser EU und die Schweiz). Dies geschieht allerdings nicht, wenn man von der fuer seinen Wohnort zustaendigen Staatsangehoerigkeitsbehoerde eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" erhalten hat.
Wichtig ist hierbei, dass die Beibehaltungsgenehmigung schon vor dem Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erteilt worden sein muss (nicht nur beantragt!). Wird sie hingegen erst nach dem Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erteilt, ist dien deutsche Staatsangehoerigkeit bereits verloren gegangen und die Beibehaltungsgenehmigung ist nutzlos.
Es duerfte in deinem Fall aber ziemlich schwer werden, die Behoerde von der Notwendigkeit des Beibehalts der deutschen bzw. des zusaetzlichen Erwerbs der tuerkischen Staatsangehoerigkeit zu ueberzeugen.
Nach deutschem Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem, nach türkischem schon. Nimmst Du nur die türkische Staatsbürgerschaft an, giltst Du in Deutschland als Ausländer. Damit genießt Du zwar in Deutschland einen Sonderstatus ggü. nicht EU-Ausländern. Allerdings hilft Dir der deutsche Staat auch nicht, wenn Du im Ausland Probleme bekommst. Beispiel aus meiner Praxis: Mein Mandant ist in Deutschland geboren, die Eltern haben sich aber beharrlich geweigert, dem Sohn auch zur deutschen Staatsbürgerschaft zu verhelfen. Der wurde vor zwei Jahren ( wahrscheinlich unschuldig) in der Türkei zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Weder ich, noch der deutsche Staat haben auch nur eine geringfügige Chance, da rettend einzugreifen.
Ich kann dir nur davon abraten, dass zu tun. Ein Freund von mir hat das gemacht und kaum hatte er die türkische Staatsangehörigkeit, bekam er auch schon die Einberufung für das Militär. Aber das musst du selbst wissen
Das sehe ich, aber ich konnte nicht wissen, dass du es auch schreibst 😀
Kein ding schöne feiertage und schönen abend noch
Danke, wünsche ich dir auch
Wieso verlierst du denn die türkische Staatsangehörigkeit, wenn deine Eltern sie ablegen müssen? Da besteht doch eigentlich kein automatischer Zusammenhang.
Ansonsten verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du die eines Nicht-EU-Staates annimmst.
§ 17.1. Nr. 2.
Ausnahmen enthält der § 25.
Weil ich zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war und die minderjährigen Kinder sie automatisch mit verlieren.
Habs auch geschrieben 😊