Hallo, ich freue mich über Rat bezüglich einer etwas komplizierten Angelegenheit: ein Angestellter Anwalt einer Anwaltskanzlei hatte mir eine Unterlassungserklärung zugesandt, da er einen Arzt vertreten hat, dem ich eine schlechte Bewertung im Internet schrieb. Ich ging auf deren Forderungen ein, weil ich meine Ruhe wollte. In der Unterlassungserklärung an mich haben sie den Fall quasi von vorn bis hinten aus ihrer Perspektive geschildert und dies beinhaltete ca 6 Seiten sehr intime Details über meine Schönheits-Op. Nun zum eigentlichen: dieses Schreiben ging auch an eine unbeteiligte dritte Person, die wie ich auch eine Unterlassungserklärung dieser Kanzlei zugesandt bekam. Sie hatte also auch meine Unterlagen bei sich drin. Da sie sich gegen die Vorwürfe wehren will, hat sie nen Anwalt, dem sie das zeigte und dieser Anwalt informierte mich über die Datenpanne. Er informierte auch die Verantwortliche Kanzlei. Dies ist viele Monate her und ich habe vor 2 Monaten beschlossen, dagegen vorzugehen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat alle Forderungen meines Anwaltes ignoriert. Mein Anwalt schlägt nun vor : Klage einreichen und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mein Anwalt forderte Geld aufgrund der sehr eklatanten Verstöße aufgrund besonderer personenbezogener Daten, er forderte auch Auskunft, ob dieses Schreiben noch an andere dritte gegangen ist und ob diese Kanzlei dies überhaupt bei der Datenschutzbehörde gemeldet hat.
Bei abgelehntes PKH-Antrag muss ich schließlich zahlen, selbst wenn er bewilligt wird und ich am Ende verliere muss ich zahlen. Sollte ich das einfach ruhen lassen?:/ Ich habe Angst vor den Kosten, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Kanzlei so ungeschoren davonkäme