Thermenwartung in Mietswohnung - Wer zahlt die Verschleißteile?
Bei uns muss man sich vertraglich dazu verpflichten eine jährliche Thermenwartung (Gas-Wasser) durchzuführen und diese auch zu bezahlen.
Wenn der Handwerker jetzt aber einen Schaden durch Abnutzung findet oder im Extremfall die Therme sogar ausgetauscht werden muss oder halt irgend etwas gemacht werden muss, was die fixen Wartungskosten überschreitet... Muss ich das als Mieter selber zahlen oder kann ich das meiner Hausverwaltung in Rechnung stellen?
3 Antworten
Dies muss inkl. Arbeitskosten getrennt in Rechnung gestellt werden und dementsprechend vom Vermieter bezahlt werden. Kleine Verschleißteile wie z.B. Dichtungen, die im Zuge der Wartung getauscht werden, dürfen allerdings mit dieser dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Muss ich als Mieter Reparaturkosten für Verschleißteile bezahlen?
Antwort: Reparaturkosten sind nie Betriebskosten und dürfen demzufolge auch nie in einer Betriebskostenabrechnung auftauchen. Steht im Mietvertrag, dass Mieter Reparaturkosten als Betriebskosten zu zahlen haben, ist diese Klausel unwirksam.
Mietnebenkosten: Abrechnungs-Check in sieben Schritten LESETIPP: Ihre Rechte als MieterFür Bagatellschäden kann im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Mieter für kleinere Reparaturen zahlen muss. Kleinreparaturen sind definiert als Reparaturen, die an Mietgegenständen anfallen, die »dem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen«, also zum Beispiel Wasserhähne. Darüber hinaus sind Kleinreparaturen definiert als Reparaturen, die höchstens 80 bis 90 Euro kosten dürfen. Kostet die Reparatur mehr, kann nicht mehr von einer Kleinreparatur gesprochen werden und die Kleinreparaturklausel greift nicht.
Eine weitere Voraussetzung für eine wirksame Kleinreparaturklausel ist, dass ein Höchstbetrag im Mietvertrag genannt sein muss für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Hier liegt die Grenze bei sechs bis acht Prozent der Jahresmiete. Außerdem kann in der Kleinreparaturklausel nur vorgeschrieben werden, dass der Mieter für die Kosten aufkommen muss. Er muss die Reparatur aber nicht selbst in Auftrag geben.
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Mieter für eine Kleinreparatur zahlen. Weitere Informationen finden Sie in der Mieterbund-Broschüre »Wohnungsmängel und Mietminderung«.
Die Reinigungs- und Wartungskosten und die Immissionsmessung zahlt idR der Mieter, Versc hleißteile der Vermieter.