Sturz mit Fahrrad auf vereistem Radweg- macht eine Klage gegen die Gemeinde Sinn?

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Grundsätzlich besteht für die Gemeinde - wie auch für jeden Privatbesitzer - eine Räum- und Streupflicht. Allerdings kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an; sofern der Radweg zum Unfallzeitpunkt gar nicht geräumt bzw. gestreut war, wäre ggfs eine Klage zu prüfen. Dabei wird aber auch geprüft, wann die letzte Räumung durchgeführt wurde bzw. ob der/die Verantwortliche seiner Sorgfaltspflicht fahrlässig nicht oder unzulänglich nachgekommen ist. Sofern es z.B. zum Zeitpunkt des Vorfalls stark geschneit hat oder sich durch die Wetterbedingungen plötzlich Glatteis gebildet hatte, wird ein Gericht im Zweifelsfall dem Beklagten Recht geben, weil niemand verlangen kann, dass bei jeden Bedingungen immer zeitgleich alle Straßen und Wege quasi im "Trockenzustand" befindlich sein müssen. Und ohne Zeugen/Beweisfotos (Unfallaufnahme durch Polizei o.ä.) wird eine Klage vermutlich chancenlos sein (zumal Du ja selbst schreibst, es habe extremes Glatteis geherrscht). Ein Restrisiko bleibt auch bei größter Sorgfalt immer; wer bei Glatteis Rad fährt, verhält sich zudem auch fahrlässig.

Erfahrungsgemäss sind die Chancen bei einer solchen Klage gleich 0. je nach Wetter ist es einer Gemeinde nicht zumutbar sämtliche Strassen, Gehwege etc. in einem Super Zustand zu halten, das wäre viel zu aufwändig. Ausserdem spielt auch immer die Selbstverantwortung eine Rolle. Ist sie vorsichtig gefahren ? oder zu schnell etc etc etc.

Spar Dir das Geld (Rechtsanwalt) und investiere es in Spikesreifen, die haben mich diesen Winter sicher übers Eis gebracht.

Ich habe sie jetzt seit 3 Jahren und die machen noch mindestens ein bis zwei Winter mit.

Bei schnell auftretendem Eis (Blitzeis) kann nicht überall gleichzeitig gestreut werden. Damit muss man in dieser Jahreszeit immer rechnen. Ein Autofahrer wollte eine Straßenmeisterei verklagen, weil er nachts auf Glatteis einen Unfall verursacht hatte, ist aber aus o.g. Gründen nicht damit durchgekommen. (Radiomeldung)

Wenn es sich um einen öffentlichen Radweg handelt macht ne Klage keinen Sinn , weil es sich bei Glatteis um ein Plötzliches Naturereigniss handelt auf das eine Stadt oder gemeinde keinen Einfluss hat , abgesehen davon , daß es der Stadt völlig unmöglich ist alle Radwege gleichzeitig Eisfrei zu halten . Bei Privathäsern macht es Sinn , da der jeweilige Hausbesitzer verpflichtet ist den Gehweg vor seinem Haus Schnee und Eisfrei zu halten zumindest zu normalen Tageszeiten .