Studienversuch verjährt?
Hallo,
habe letztens mal gehört, dass wenn man in einen Studiengang eine Prüfung im Drittversuch nicht bestanden hat, dass dies dann irgendwann "verjährt" und man den Studiengang dann doch wieder studieren kann. Stimmt das?
4 Antworten
Diese Regelung ist von Uni zu Uni anders. Bei mir ist es beispielsweise so, dass man die Prüfung 3 Mal schreiben darf und dann bestanden haben muss. Ansonsten wird man aus dem Studiengang ausgeschlossen und du kannst den nicht wieder studieren.
Allerdings ist das nur die Regelung meiner Uni. Bei einer Freundin ist es so, dass sie die Prüfungen beliebig oft wiederholen darf. Geh am besten in die Studierendenberatung. Da werden sie dich nochmal aufklären, was das Durchfallen betrifft.
Habe ich noch nie gehört. Prüfungsordnung lesen.
Das stimmt nicht, Prüfungsleistungen haben kein Verfallsdatum.
Die Landeshochschulgesetze, die ich kenne, enthalten einen Passus, nachdem die Immatrikulation zu versagen ist, wenn eine Prüfungsleistung aus dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Studiengang endgültig nicht bestanden ist.
Natürlich gibt es da noch Möglichkeiten, zumindest ein halbwegs ähnliches Studium aufzugreifen, aber die engültig nicht bestandene Prüfung bleibt dennoch bestehen.
Beste Grüße!
Ergänzung: Ich habe jetzt nochmal in alle 16 Landeshochschulgesetze geschaut und in jeder steht ein Abschnitt, nachdem die Immatrikulation versagt werden muss, wenn eine Prüfungsleistung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden wurde.
Ja das stimmt. Die genauen Fristen wird man dir sicher auf der Uni sagen können.
Aber ganz ehrlich: wenn man schon so oft durchgefallen ist... dann solls doch vielleicht einfach nicht sein, oder?
Die "Sperre" verjährt aber nicht. Siehe Antwort von Ansegisel.
Dreimal? Wenn man eh schon weiß, dass man zu solchen Fehlern neigt und darauf achten könnte? Fällt mir schwer zu glauben.
naja, es waren immer noch blöde Leichtsinnsfehler, die mir bisher nur in der Prüfung passiert sind, ansonsten kann ich die Prüfung eigentlich. das ist das ärgerliche