Student 80 Std./Monat?

5 Antworten

Hallo,

schau mal hier in dem Link, vor allem auf Seite 4, III. Mehr als geringfügige Jobs:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

z.B.: Arbeitet Ihr (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darf der Job ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden umfassen. Auch in diesem Fall ist aber Voraussetzung, dass Ihr Eure Zeit und Kraft überwiegend dem Studium widmet.

Gruß siola

Hallo nochmal,

Infos gibt es auch in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Besondere Personengruppen -> Studenten

z.B.: Wird diese Beschäftigung lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so ist sie unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts auch in dieser Zeit versicherungsfrei. Darüber hinaus haben Studenten auch die Möglichkeit, eine auf bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristete Beschäftigung während der Vorlesungszeit versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung auszuüben.

Gruß siola

Hallo,

es gelten grds. die 20 Stunden. Bei schwankenden Arbeitszeiten wird ein Durchschnitt zugrunde gelegt.

Einzelheiten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Fachbereiche/02_arbeitgeber_steuerberater/01_betriebspruefdienst/02_publikationen/03_rundschreiben/2004/2004_07_27_Anlagen.html

Gruß

RHW

Jinairu 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 10:55

Hey, vielen Dank. In der PDF finde ich leider weder 80 std, dass bei schwankenden Arbeitszeiten ein durchschnitt genommen wird, noch irgendeine Monatsangabe zu Stunden. Kannst du mir noch einen Tip geben, wo genau der passus mit dem Durchschnitt steht? Und wird der Durchschnitt aufs Jahr oder auf den Monat gezogen?

Viele Grüße, Jin

RHWWW  27.03.2013, 12:36
@Jinairu

Da kein Montat genau 4 Wochen hat (Ausnahme: Februar), gibt es die Zahl 80 in diesem Zusammenhang nicht.

Am besten die Personalstelle bzw. Steuerberater entscheiden lassen. Wenn man mit dren Entscheidung nicht einverstanden ist, eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse einholen. Keiner der Beteiligten möchte, dass jede Woche eine andere versicherugsrechtliche Einstufung gilt.

Um einen Durchschnitt zu bilden, wird in der Sozialversicherung meist ein Durchschnitt aus 13 Wochen (= 3 Monaten) gebildet. Das ist hier bei Werkstudenten aber (leider) nicht ausdrücklich beschrieben.

Jinairu 
Beitragsersteller
 02.04.2013, 13:02
@RHWWW

Vielen Dank. jetzt ist es klarer. Ich frage einmal bei der KK an. lg, Jin

RHWWW  02.04.2013, 18:25
@Jinairu

Gern geschehen!

Hallo ihr 2, vielen Dank schonmal für eure Antworten. @conmedy, genau soeine Textpassage suche ich. Es muss doch irgendwo in einem Gesetzestext stehen (SGB?), dass 20 std Durchschnitt ist. Überall finde ich leider nur die 20std fix. Wenn das, wie auch immer kontrolliert wird, wird da "eh nur" auf die Durchschnittszeit geschaut?

@siola55, es ist ein dauerhafter Job, und leider nicht nur in der Vorlesungsfreien Zeit. Das es "keine" Einkommensgrenze gibt, war mir bekannt. :) Was ich unter deinem Link nicht finde ist, ab wann ist abends und bis wann ist die Außnahme? 40std/woche Studium (lt. Plan) , hab einen Schnitt von 1,2 und es ist ein sehr angenehmer Job als Programmierer. Bin ich nun eine Außnahme, wenn ich 39 std/woche arbeite? Uni überwiegt ja und leidet nicht darunter :) Wie wird so etwas ausgelegt?

Vielen Dank noch einmal, Jin

Ja, darfst du. die 20stunden pro woche sind nur durchschnittlich gemeint.