Stromkabel von Versorger auf Baugrundstück?

4 Antworten

Das Kabel ist beim ausschachten doch nicht kaputt gegangen. Das ist also kein Argument, warum ihr die Umverlegung zahlen sollt. Dann fsagt doch mal den TEN das sie ihr Kabel auf Privatgrund verlegt haben, ihr diesen Zustand nicht duldet und sie auf öffentlichen Grund neu verlegen sollen, oder sie zahlen für diesen Niesbrauch. Und als zugabe sollen sie immer, wenn das Kabel stört es auf eigene Kosten umlegen. Im Grunde genommen könnt ihr auf eurem Grund so viele Löcher graben, wie ihr Lustig seid. Auch kaben, die dabei auftauchen abreissen, da sie in eurem Privatgrundstück liegen. Die können euch da gar nichts, da sie keinen Grundbucheintrag haben. Werdet schon sehen, wie Klein die noch werden.

LG

Ihr Maurermeister

FordPrefect  29.11.2016, 16:33

Du irrst. Hier handelt es sich um Grundstücke in der ehemaligen DDR, bei denen die Dienstbarkeiten seinerzeit nicht grundbüchlich einzutragen waren, aber durch das GBBerG qua Amt als solche festgesetzt worden, ob nun mit oder ohne Bereinigung / Ergänzung im Grundbuch. Ein typischer Fall von gesetzgeberischen Korrekturen in der Nach-Wende-Zeit.


Siehe

http://www.zunft-starke.de/leitungsrecht/leitungsrechte-grundbuchbereinigungsgesetz-duldungspflichten-entschaedigung-verjaehrung/

Wende dich doch mal an deine Betriebshaftplicht, die haben Anwälte für sowas. Ne rechtssichere Auskunft bekommst du hier sowieso nicht. 

FordPrefect  29.11.2016, 16:33

Ich bezweifle irgendwie, dass der OP eine Betriebs-HP hat. Der ist doch augenscheinlich der Bauherr und Grundeigentümer.

Doch, sie sind im Recht. Die Firma hätte sich einen Kabelplan für das Grundstück besorgen müssen, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird.

 Es fragt sich allerdings, warum sie das Kabel verlegen wollen. Hängt doch noch irgendetwas daran?

unsere Baufirma war gerade beim ausschachten der Kläranlagengrube als
sie nach ca 1m auf ein Stromkabel der Thüringer Energienetze gestoßen
sind. Da das Grundstück Lastenfrei gekauft wurde, hat die Baufirma sich
keine Schachtgenehmigung bzw Schachtschein geholt.

Tja, willkommen in der Wirklickeit.

- Grundbuch ist lastenfrei
- Im Baulastenverzeichnis steht auch nichts
- Genau so wenig im Katasteramt Nur der Stromanbieter TEN weis von
der Leitung, sonst keiner. Die Leitung wurde vor der Wende verlegt. 


Das ist bei vielen Grundstücken der ehemaligen DDR so gehandhabt worden; vor 1989 war es nach damaligem Recht nicht zwingend erforderlich, Nutzungsverträge zwischen Eigentümern und Netzbetreibern als Leitungsrecht resp. Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.. Es obliegt aber dem Erwerber, sich vor Baubeginn respektive im Zuge der Planung beim zuständigen EnV einen Leiitungsplan zu holen für das oder die betreffenden Flurnummern.

Siehe dazu u.a. hier:

http://www.deutschlandfunk.de/unbekannte-stromleitungen-toedliche-gefahr-im-untergrund.697.de.html?dram:article_id=320243

Der Gesetzgeber hat darüberhinaus mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz vom 25.12.1993 eine rechtliche Grundlage für die Entstehung von Dienstbarkeiten kraft Gesetz geschaffen - für genau diese Fälle.


Nachricht von den Thüringer Energienetzen: Die um Verlegung muss ich
bezahlen! - Begründung 1: Weil wir das Kabel ja weg haben wollen -
Begründung 2: Weil wir keinen Schachtschein hatten, als das Kabel
gefunden wurde

Die Aussage ist leider korrekt. Hier greift dieselbe Regelung, die auch gelten würde, wären die Leitungen nachträglich ins Grundbuch eingetragen worden. Solche Änderungen gehen stets zu Lasten des Eigentümers. Zu prüfen wäre allerdings, ob der Veräußerer von der Leitung gewusst hat oder hätte wissen müssen. Hier bestünde dann ggfs. ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch gegen den Veräußerer.