Strom bezahlt, Zähler selbst entsperren?
Hallo,
ich habe das Problem, das ich einen Rückstand von der Jahresabrechnung meines Stromanbieters habe. Ca. 160 Euro waren das. Hatte vor einiger Zeit meinen Anbieter angerufen und gefragt, ob ich monatlich zu meinem Abschlag etwas mehr überweisen kann um den Rückstand zu zahlen. Die Dame am Telefon meinte, das seie kein Problem.
Nun wurde mir gestern der Stom abgeklemmt. Ich Anbieter angerufen, gefragt was los ist, Betrag inkl. Sperr und Entsperrgebühr überwiesen, Zahlungsbelege gefaxt mit Entschuldigungsschreiben.
Heute rief ich da erneut an, habe meine Situation erklärt, bin alleinerziehend, kann nicht das ganze Wochenende ohne Strom sein, muss mein Kind versorgen etc. (auch im Entschuldigungsschreiben mitgeteilt). Die Dame am Telefon meinte, dass das Fax mit Zahlungsbelegen eingegangen sind, aber das die das nicht berücksichtigen. Sind halt Vorschriften. Ich erneut erklärt, Betrag ist bezahlt, siehe Belege, wieso kann hier nicht schon der Techniker den Auftrag zum Freischalten beauftragt werden? Die Dame meinte, das Geld müsse auf dem Konto sein, damit die das machen und ich kann erst Anfang der Woche mit einer Freischaltung rechen.
Wie kann das sein bitte???
Habe nach Kulanzhandlung gefragt, Kind etc... Es gab dann erneut die Klare Ansage der Frau, das denen das egal ist etc...
Wieso kann ich nicht die Plombe selbst entfernen, wenn ich doch sogar die Sperr und Ensperrgebühr mit gezahlt habe? Schließlich sprechen wir hier von über 140 Euro.
Kann mir jemand einen Rat geben? Was passiert wenn ich die Plombe entferne? Habe ja alles bezahlt! Und ich habe versucht mit mehreren Mitarbeitern eine andere Lösung zu finden.
Liebe Grüße
Stefanie
8 Antworten
Nein, selbstverständlich darfst du nicht die Plombe selbst entfernen, wie schon erwähnt ist eine Straftat.
Bitte bleibe aber auch bei der Wahrheit, so eine Stromsperre kommt nicht von heute auf morgen. Dieser muss mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden und drei Tage vorher noch mal mit den konkreten Termin. Daher ist es wenig wahrscheinlich, dass dein Stromversorger dir Ratenzahlung gewährt, dann aber ganz plötzlich den Strom abstellt.
Du kannst natürlich versuchen eine einstweilige Verfügung beim Gericht bekommen mit der Begründung das du ein Kind zu versorgen hast und die offene Summe bereits bezahlt wurde. Das aber heute noch alles am Freitag hinzubekommen und das ein Techniker kommt, dürfte doch gering sein.
Dies ist aus mehreren Gründen extrem unwahrscheinlich.
Das wäre schon kriminell! Warum hast du dich nicht vorher um deine Angelegenheiten gekümmert. Da kommt 100% eine Strafanzeige und dann wird es richtig teuer!
Mir ist klar, das es mein Verschulden ist. Vorwürfe helfen mir nicht.
Natürlich mache ich keine Vorwürfe, ich nenne nur Fakten. Vielleicht hast du jemand wo du übers Wochenende hinkannst und nächste Woche ist die Welt wieder in Ordnung
Was passiert wenn ich die Plombe entferne?
Wenn der Zähler verplompt ist, darf die Plombe nur Dein Energieversorger entfernen, sonst droht eine Strafanzeige.
Für das Entfernen der Plombe muss ein Techniker rauskommen - und kommen wird er auf jeden Fall, wenn Du das selber tun würdest, allein schon um zu sehen, was Du da gebastelt hast.
Du bezahlst dopplelt und dreifach, wenn Du da selber rangehst
Aber wieso ist das eigentlich eine Straftat? Weiss das jemand?
Bitteschön
https://dejure.org/gesetze/StGB/136.html
(Hat mit Google übrigens keine 10 Sekunden gedauert...)
Weil Dir der Stromzähler nicht gehört sondern eine Leihgabe des Energieversorgers ist und weil man nun mal an fremdem Eigentum nichts manipulieren darf
Selbst Hand anlegen wäre also eine Straftat.
Aktuell kannst Du den Betrag noch einmal in bar direkt beim Versorgungsunternehmen einzahlen und nach Gutschrift Deiner ersten Zahlung insoweit Erstattung beantragen.
du wirst warten müssen bis das Geld auf deren Konto eingegangen ist - die Plombe zu entfernen ist einer Straftat gleich
du hattest genügend Briefe wo du nicht drauf reagiert hast
Damit erreicht man dann aber vielleicht nur, dass das Kind übers Wochenende auswärtig (in einem Heim) untergebracht wird. Da stellt sich dann die Frage, ob die Mutter überhaupt in der Lage ist, für das Kind zu sorgen, wenn sie es zulässt, dass die Stromkosten nicht bezahlt wurden.