Strom 2 Wochen nach Einzug angemeldet. Kein Einzugs-Zählerstand...

3 Antworten

den Vormieter nach dem Zählerstand fragen

kiri2012 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 15:57

ich glaube, die Wohnung stand einen oder zwei Monate leer und wurde etwas renoviert. müssen wir das auch bezahlen? Vermutlich schon, oder?

wollyuno  27.01.2012, 20:16
@kiri2012

der leerstand geht euch nichts an,erst ab einzug

kiri2012 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 22:50
@wollyuno

und wer zahlt das dann, wenn der Vermieter auch keinen zählerstand hat?

Ihr werdet sowieso erst mal nur einen "Abstand" zahlen (geschätzer Verbrauch), bis der Zähler in kommenden Jahr wieder abgelesen wird (das geschieht je nach Anbieter entweder pauschal 1 x im Jahr oder 1 Jahr nach eurer Anmeldung). Den Auszugszählerstand hat der alte Stromanbieter vorliegen, und Eurer wird den eh kontaktieren. Du kannst also mit gutem Gewissen den jetzigen Zählerstand angeben. Die Zeit, als die Wohnug leer stand, müsste eigentlich der Besitzer bezahlen, oder habt IHR da schon renoviert, bzw wurde nach euren Wünschen was gemacht? Das kann aber nicht viel gewesen sein.

kiri2012 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 17:17

Wir durften schon etwas eher rein, um die Küche einzubauen etc.. Offiziell ist der Mietvertrag aber ab 1.1.12. Davor war die Wohnung mindestens einen Monat leer, glaube ich.

Wir haben den aktuellen Zählerstand angegeben! Mit dem Ablesedatum. Nur kam die Mail zurück, dass wir den Zählerstand bei Einzug mitteilen sollten. Haben denen jetzt zurückgeschrieben, dass wir den halt nicht haben, sondern nur den nach 14 Tagen.

entweder an den vormieter oder vermieter wenden,denn ich glaub kaum das vormieter strom nach auszug weiterzahlt.meist ist es so das bei auszug strom auf vermieter mit minimum abschlag läuft.für mich wär es das erste bei einzug zähler ablesen,wasser strom,gas,für mich seid ihr so banausen,strom ist ja da was solls und dann geht die rennerei los

kiri2012 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 22:30

tja, wenn man denkt, der Vermieter macht das sowieso.. Wir haben den Stand erst 2 Wochen später abgelesen, weil wir einfach dachten, dass bei Neueinzug sowieso der Stand irgendwo notiert worden sein muss. Selbst wenn wir den direkt am 1. notiert hätten, wäre eine Differenz von diesem Stand zum Stand bei Auszug des Vormieters entstanden. Wer zahlt die? Ist nicht so, dass wir das absichtlich machen und 2 Wochen Strom schnorren :D ... Wenn das mit dem Minimumabschlag so wäre, sollte der Vermieter aber auch den Zählerstand wissen. Tut er aber nicht. Wenn es dennoch so ist lässt sich das sicher mit dem regeln.