Strafzettel wegen Parken auf Supermarktparkplatz, kann man Unschuld mit Rechnung beweisen?
Hallo, ich habe heute ein Knöllchen wegen Parken ohne Parkscheibe auf einem Supermarktparkplatz erhalten. Uhrzeit auf Strafzettel : 15:47 Uhrzeit auf Supermarkt-Rechnung: 16:01
Kann man dagegen mit Erfolg vorgehen?
Danke im voraus.
Viele Grüße
10 Antworten
Warum möchtest du dagegen vorgehen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auf diesem Parkplatz entsprechende Schilder gibt die auf eine begrenzte Parkdauer hinweisen (1 oder 2 Stunden) die man mit einer Parkscheibe anzuzeigen hat.
Hälst du dich nicht an die Bedingungen des Eigentümers, dann hast du halt auch mit den Kosequenzen zu leben. Ob du dort eingekauft hast oder nicht hat ja mit diesem Vorfall nichts zu tun.
Im Grunde hast du noch Glück, dass du nur ein Knöllchen bekommen hast. Bei jemanden der länger als die erlaubte Zeit dort steht kann auch schnell mal passieren, dass er sein Auto woanders suchen kann und ist dann locker mit fast 200€ fürs Umsetzen dabei.
Der Supermarkt hat sich wegen vieler Fremdparker das Ordnungsamt zur Hilfe geholt. Der SM weißt auf dem Parktplatz auf Parkscheibenpflicht hin.
Demzufolge wirst Du um die Zahlung des Knöllchen nicht herumkommen.
Ja,es gibt verschiedene Ansatzpunkte.Erstens sind die Firmen stark in Verruf geraten die Parkraum bewirtschaften und Besitzdiener spielen .Zweitens war auf dem Weg zu Deinem Parkplatz klar und deutlich,analog des öff.Parkraumes ausgeschildert,das mit Parkscheibe zu parken ist? Wenn ja,kann die Überschreitung der Parkzeit mit langen Kassenschlangen angegriffen werden.Sogenannter unwillkürlicher Verstoß.Wenn Nein,kannst Du widersprechen,nicht zahlen.Beste Grüße
Also auf einem Supermarktparkplatz habe ich noch nie die Parkscheibe eingelegt, selbst wenn es so ausgeschildert ist. Aber das ist doch eigentlich auch Privatgrund des Ladeninhabers. Dafür kannst du eigentlich kein Knöllchen kriegen. Ist es hingegen ein öffentlicher Parkplatz, also nicht ein Kundenparkplatz des Supermarktes, dann ist die Parkscheibe vorgeschrieben, wenn das so ausgeschildert ist. Da kannst du dann nichts gegen machen. Es muß auch genau diese amtliche blaue Parkscheibe sein. Also du kannst auch nicht einen Zettel mit der Uhrzeit oder ähnliches reinlegen. Es geht ja auch darum, wie lang man dort schon steht. Vor allem, wenn du um 17:47 ein Knöllchen gekriegt hast, dann kannst du doch um 16:01 noch schnell etwas einkaufen gegangen sein, selbst wenn du schon den ganzen Tag da gestanden hast. Also rausreden kannst du dich so nicht. Nur halt wie gesagt falls das Ordnungsamt für diesen Parkplatz nicht zuständig ist.
Du kannst es probieren. Ob es erfolgreich ist, kommt auf die Kulanz der Strafzettelverteiler an.