Strafverfahren Dauer bitte um Rat?
Hallo, seit August 2016 wird gegen mich wegen besonders schwerem Betrug ermittelt ( Tatmerheit), nicht vorbestraft. Tatzeit 21 Jahre. Grund : Freundin hatte Borderline und habe ihr die KH Kosten damit bezahlt , da Sie mir erzählte das Sie ansonsten sterben würde und ich das nicht wollte und ich nur diesen Weg sah. Leute wurden von einem Drittanbieter beliefert und der Drittanbieter wurde nicht bezahlt.
Ich habe bis zum heutigen Tag kein Dokument des Gerichtes bekommen. Ich bin Selbstmordgefährdet und ich warte jetzt seit 2 Jahren damit ich es endlich hinter mir habe, da ich mit dem Nerven am Ende bin. Wirkt sich diese lange Zeit auf mich negativ oder positiv aus beim Urteilsspruch?
Haben sie Vielen Dank.
1 Antwort
Du kannst dich telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. der ermittelnden Polizeidienststelle nach dem Sachstand erkundigen.
Niemand kann dir beantworten, wie lange die Ermittlungen dauern. Die Strafverfolgungsbehörden leiden unter chronischem Personalmangel. Es hängt vom Arbeitsanfall der Beamten ab.
Nein, die Länge der Ermittlungen wirkt sich nicht auf das Strafmaß aus. Es sei denn, du sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Diese würde bei einer weiteren Haftstrafe angerechnet werden.
Hast du keinen Strafverdeidiger? Er könnte für dich herausfinden, wie weit die Ermittlungen gediehen sind. Du könntest von deinem behandelnden Arzt ein Attest vorlegen, dass du selbstmordgefährdet seist. Ob das etwas hilft, ist allerdings fraglich.
Frage dich mal, wie es deinen Opfern ergangen ist bzw. geht. Sie werden deine Tat auch nicht so einfach weggesteckt haben! Du bist nicht der einzige, der unter deiner Straftat leidet. Außerdem bist du Wiederholungstäter und hast offenbar aus vergangenen Strafverfahren nichts gelernt.
Krankenhausaufenthalte bezahlt normalerweise die Krankenkasse und nicht der Patient selbst. Wenn du das Geld für die Therapie deiner Freundin tatsächlich gutgläubig direkt ans Krankenhaus überwiesen hast, dann solltest du das auch beweisen können. Das könnte, muß aber nicht, strafmildernd wirken.
Sorry, ich hatte "vorbestraft" anstelle von "nicht vorbestraft" gelesen - mein Fehler! Du hattest in deiner Frage nichts davon geschrieben, dass der Krankenhausaufenthalt im Ausland war - dein Fehler/Versäumnis. Woher sollte ich das wissen?
Auch eine Firma erleidet finanzielle Schäden und kann daran kaputtgehen. An einer Firma hängen auch Menschen, nämlich die Mitarbeiter und deren Familien, die dann vielleicht arbeitslos werden.
Abgesehen von diesen Mißverständnissen kannst du aber bei den Ermittlungsbehörden den Sachstand erfragen und um zügige Bearbeitung bitten. Schildere in einem Brief deine Probleme. Du wirst einen Verteidiger haben. Das alles ist seine Aufgabe. Und die Idee mit dem ärztlichen Attest solltest du versuchen bzw. mit deinem Anwalt besprechen.
Nochmals: Sorry für meine Fehler. Alles Gute!
Oh sorry. Ich danke für die ausführliche Antwort.
Ich habe einen Psychiater könnte er eins ausstellen oder muss es ein Allgemeinarzt oder Neurologe sein?
MFG
Ich denke, es wäre sogar besser, wenn es vom Facharzt, also dem Psychiater, käme. Ob es hift, weiß ich natürlich nicht.
Ich glaube du schießt gerade total darüber.
Die Anzahl der Taten kamen in 2-3 Monaten zusammen also vor August 2016 und das war das einzige was ich gemacht habe seit dem warte ich.
Es wurde eine Firma betrogen und die Leute, die die Waren bekommen haben, haben keinen Schaden erlitten, nur die Firma die es versandt hat.
Ich habe es meiner Freundin gegeben die im Ausland lebt und behandelt wird nicht in Deutschland. Vor dieser Anzahl an Verfahren, lief gegen mich nichts, somit ist deine Aussage ,, das ich nicht gelernt hätte'' falsch.