Darf man einen 50ccm roller legal mit 80km/h fahren ,wenn man einen A1 hat?

11 Antworten

Gemäß § 6 Fahrerlaubnisverordnung beinhaltet die Klasse A1 Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW.

Beim Roller handelt es sich um ein Kleinkraftrad also kein Kraftrad der Klasse A.

Dennoch denke ich, dass wenn du keine unerlaubten Veränderungen vorgenommen hast das in Ordnung geht, da die Klasse A1 ja höherwertiger ist.

Um ganz sicher zu gehen frägst du besser beim TÜV, Dekra nach.

Schließlich gehts auch um den Versicherungsschutz

Nein du darfst den so nicht fahren, weil die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Rollers 45/50Km/h beträgt und nicht 80. Das heisst, der Roller müsste beim TÜV auf die erhöhte Geschwindigkeit umgetragen werden (was im Normalfall keiner machen wird). Denn wenn der Roller schneller als 45/50Km/h fährt erlischt ja die Betriebserlaubnis, also ist das nicht erlaubt.

Die kisten is nich für 80 Sachen ausgelegt, weder die materialien der bremsen, bremsbeläge, bremsscheiben, rahmen, kugellager... ob man das alles tauschen kann und DARF...

verlierst halt Garantie und Haftpflicht und sogar evtl. Unfallschutz ... worst case ^^

Wenn es sich um einen roller handelt, der sonst mit Klasse M gefahren (max 45 km/h) und dann getuned wurde, dann muss man darauf achten, ob das alles noch so OK ist, ob die Betriebserlaubnis durch die Veraenderungen nicht erloschen ist, sonst muss man naemlich erst mal zum TÜV und das eintragen lassen.
Es gibt aber auch Roller, die von Haus aus so schnell laufen.
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Von seiten des Fuehrerscheins aus darf das mit A1 gefahren werden. Man MUSS ja keine 125ccm haben, A1 geht BIS ZU 125 ccm. Und die Geschwindigkeit ist halt 80 km/h bis man 18 ist.

hey, leute. @ Franticek: du meinst, es gibt auch roller die von hause aus 80km/h laufen dürfen, kannst du mir mal ein paar nennen, weil ich suche schon sehr lange nach solchen, aber ich finde einfach keine. danke im vorraus! lg