Strafbar einem Bahnpolizisten vor die Füße zu spucken?
Hallo, hätte da mal eine Frage, ist es strafbar einem Bahnpolizisten vor die Füße zu soucken? (Habe das letztens beobachtet und war neugierig wie das wohl ausgeht) Danke :)
10 Antworten
Einem Bahnpolizisten=Bundespolizei oder diesen Uniformierten Bahn-Security-Leuten? In ersterem Fall kann es als Beamtenbeleidigung aufgefasst werden, im zweiten Fall Verunreinigung von Bahngelände ;-)
Doch, gibt es, es wird damit begründet, dass ein (Polizei-)Beamter u.U. nicht seine eigene Meinung vertritt und Regeln ausführt, die er u.U. persönlich nicht so toll findet, und es daher besonders niederträchtig ist, ihn dafür zu beleidigen
Nein, Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. ob du einen Beamten oder irgendeinen anderen Bürger beleidigst spielt keine rolle.
Der einzige Unterschied ist, das der amtliche Vorgesetzte das Recht hat, den Strafantrag zu stellen.
Der Zahnarzt bohrt auch nicht freiwillig, sondern tut, was getan werden muss, entsprechend auch ein buchhalter oder sonstwer.
Beim Strafmaß werden immer alle Umstände mit herangezogen, das ist bei Beamten nicht anders als bei anderen Personen. Es gibt keine Regelung, die bei Beamten ein höheres Strafmaß vorsieht.
Hallo,
das stimmt so nicht. Der Beamte steht, in seiner Uniform, im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deshalb kann man ihn, wie bei so einem Vorfall, nicht mit einem anderen Bürger vergleichen.
Der Beamte, in seiner Uniform, also erkennbar, ist somit "Amtswalter" der Behörde.
Somit kann ich mir vorstellen, das ein Richter schon ein höheres Strafmaß ausspricht.
Gruß
Somit kann ich mir vorstellen, das ein Richter schon ein höheres Strafmaß ausspricht.
Völlig egal was du dir vorstellen kannst.
Der zuständige Richter kann keine höhere Strafe aussprechen als die, die im §185 StGB angegebenen.
Dort steht: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Ein höheres Strafmaß gibt es für Beleidigungen nicht. egal ob du einen Beamten oder einen Landwirt Beleidigst.
In einigen Städten ist es per Satzung verboten (Ordnungswidrigkeit), es kann außerdem eine Beleidigung darstellen (Straftat).
Es ist egal, ob das ein Polizist ist oder ein "normaler" Bürger. Sowas kann immer als Beleidigung gesehen werden. Es kommt aber auf den Menschen an, ob er es so auffässt und es zur Anzeige bringt oder nicht.
Hallop, auch wenn es keine Straftat, ist, aber das spucken kann eine Ordnungswidrigkeit sein...
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
so wie in Köln und anderen Städten..
ich würde es allein schon ,um eine Eskalation mit der BP oder der Security zu vermeiden, nicht tun....
Das ist zumindest eine Beleidigung. Es kann sogar eine Körperverletzung sein, wenn aus der "siebten Sohle" hochgezogen, ein "gelb-grünes Mundejakulat" ausgespuckt wird und zu starkem Ekelempfinden/Brechreiz führt.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Jedenfalls nicht mehr oder weniger als Zahnarztbeleidigung oder Buchhalterbeleidigung.