Nachbarin beim duschen beobachtet, ist das strafbar?
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15 Antworten
Eine Strafbarkeit kann bestehen – nach § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) , wenn Fotografien heimlich in der Wohnung oder im geschützen Bereich (z.B. Umkleidekabine oder Toillette) gemacht werden. Es droht hier eine Geldstrafe oder eine Feiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das Beobachten selbst ist aber nicht strafbar.
Betritt der Spanner aber das Grundstück kommt auch eine Strafbarkeit (egal ob Foto´s gemacht werden oder nicht) nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch in Betracht.
Nein, Voyeurismus (Spannen) alleine ist strafrechtlich im StGB nicht erfasst, also nicht strafbar, aber sofern Bildaufnahmen gemacht werden ist §201a StGB ggf einschlägig!
Wenn du deine Nachbarin von deinem Fenster aus beim Duschen beobachten kannst, ist das nicht strafbar. Sie weiss, dass sie beobachtet werden kann, hat vielleicht keinen Duschvorhang. Es macht ihr auch nichts aus, wenn sie beobachtet wird. Manche Frauen sind eben zeigefreudig
Kommt darauf an, von wo...!Hast Du ein Loch in die Wand gemacht, um sie heimlich zu beobachten, dann natürlich ja. Hast Du sie von gegenüber beobachtet u. Nachbarin schützt sich nicht vor Blicken (hat die keinen Duschvorhang zumindest...? ) , muss sie Beobachtungen in Kauf nehmen und es ist natürlich nicht strafbar. Vielleicht will sie dies ja auch, und zeigt sich absichtlich ? !
LG
Solange du die Fotos gut versteckst ist alles in Ordnung!