Strafarbeit geben weil man über eine rote Ampel geht?
Hallo,
Ein Kumpel von mir ist außerhalb der Schulzeiten über eine rote Ampel gelaufen und eine Lehrerin der Schule hat dies gesehen.
Nun meine Frage: ist es rein juristisch erlaubt dass die Lehrerin diesem Schüler eine Strafarbeit gibt?
4 Antworten
Was heißt "außerhalb der Schulzeiten" konkret?
Mir würden einige Erklärungsansätze einfallen, mit denen der Lehrer die Strafarbeit begründen kann. Abhängig von den genauen Rahmenbedingungen des Vorfalls.
Juristisch? Wenn Erklärungsansätze juristisch haltbar sein müssten, dürfte man Schülern bis zur 7. / 8. Klasse gar keine Strafarbeiten geben, weil nicht strafmündig. 😉
Nun, wenn es zum Beispiel auf dem Schulweg und in Begleitung anderer Schüler passiert ist, kann man argumentieren, da er eine Vorbildfunktion für die jüngeren Schüler hat, die das sehen. Genauso hätte es Konsequenzen, wenn er einen Mitschüler auf dem Schulweg verprügelt. Anders wäre es, wenn sich das Ganze am Wochenende abgespielt hätte...
Nun, wenn es zum Beispiel auf dem Schulweg und in Begleitung anderer Schüler passiert ist, kann man argumentieren, da er eine Vorbildfunktion für die jüngeren Schüler hat, die das sehen.
Wodurch begründet sich die Pflicht, Vorbild für irgendwelche
Leute zu sein? Ich muss das doch auch nicht.
Genauso hätte es Konsequenzen, wenn er einen Mitschüler auf dem Schulweg verprügelt.
Ja, strafrechtliche. Du vergleichst eine Ordnungswidrigkeit mit
einer Straftat (Körperverletzung).
In beidenn Fällen ist die Justiz zuständig und nicht
die Schule.
Ja, strafrechtliche.
Bei einem Kind nicht. 😉 Da hätte es aber trotzdem schulische Konsequenzen, da sich diese Aktion aktiv und direkt auf das schulische Klima auswirkt. Und natürlich, da der Schulweg teilweise zum Schultag dazugehört.
Wodurch begründet sich die Pflicht, Vorbild für irgendwelche Leute zu sein
Du denkst zu juristisch. Wenn jüngere Kinder dann auch über rot gehen, vielleicht sogar verletzt werden und sich daraufhin Eltern an die Schule wenden, hat das nun mal schulische Konsequenzen für den Schüler. Ob es dir passt, oder nicht. Aber er kann ja klagen. lol
Wenn sich die Eltern des Schülers dagegen wehren, nicht.
Die können nämlich argumentieren, dass nicht irgendwelche
älteren Schüler die Kinder im Verkehr zu instruieren
haben, sondern deren Eltern. Andere Schüler müssen die Kinder
nicht mal wahrnehmen.
Ziemlich schwaches Argument, da sich Kinder eher an älteren Kindern orientieren als an ihren Eltern.
Aber wie gesagt, das wird sich dann zeigen.
Die Schulleitung darf gern die Rechtsnorm anführen,
die einen Schüler verpflichtet, irgendwelchen Kindern
ein gutes Beispiel zu sein.
Und wo sie gerade dabei ist, auch die Rechtsnorm, die ienen Lehrer
berechtigt, für Verstöße gegen die StVO Strafarbeiten zu verhängen.
da sich Kinder eher an älteren Kindern orientieren als an ihren Eltern.
Das müssen die älteren Kinder aber weder wissen,
noch geht es sie etwas an. Sie sind nicht die
Erzieher fremder Kinder.
Lieber das als eine Anzeige kassieren, aber ne jetzt wirklich das macht keinen Sinn von ihr
Natürlich nicht.
Er, als großer Schüler, hat eine Vorbildfunktion für kleinere. Finde ich daher super!
Welchen juristisch haltbaren könntest du nennen?