Darf meine lehrerin mir als strafe,schulhof fegen erteilen?was haben wir schüler für rechte?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar kann sie, kommt allerdings schon drauf an wofür. Schlechte Noten etc. darf sie z.B nicht bestrafen. Wenn du dich nicht an die Schulregeln hältst und z.B im Herbst mit dreckigen Schuhen in der Schule herumläufst darf sie dir eine solche Strafe geben und die macht dann auch Sinn.

Was ihr für Rechte habt? Genug ;)

Auch wenn der Thread jetzt schon einige Jahre alt ist, kommt hier eine Antwort für all diejenigen, die sich noch damit beschäftigen wollen/dürfen/müssen: Wenn ein Lehrer/Lehrerin dir eine Strafe erteilt, so ist dies eine pädagogische Maßnahme mit erzieherischer Einwirkung. Das darf der Lehrer/Lehrerin auch, weil der Erziehungsauftrag im deutschen Schulsystem gleichberechtigt neben dem Bildungsauftrag steht. Erzieherische Maßnahmen/ Einwirkungen sowie Ordnungsmaßnahmen sind in Deutschland in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise im § 53 SchulG: (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist. (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden. (...) Die pädagogische Maßnahme kann auch auf erwachsene Schüler angewendet werden.

Erziehungsberechtigte des Schülers dürfen pädagogische Maßnahmen des Lehrers nicht für ungültig erklären. Um die Entscheidung der Lehrkraft zu verhindern, können Erziehungsberechtigte oder erwachsene Schüler sich bei der Schulleitung beschweren oder eine Aufsichtsbeschwerde erheben, über die die Schulaufsichtsbehörde entscheidet (Art. 17 im Grundgesetz). Führen erzieherische Einwirkungen auch nach mehreren Versuchen nicht zum Ziel oder werden die Anweisungen der pädagogischen Maßnahme nicht erfüllt, kann das verantwortliche Gremium zur Anordnung einer Ordnungsmaßnahme einberufen werden.

Das heißt im Klartext folgendes: Ja, Lehrer/Lehrerinnen können Strafen aussprechen, diese müssen aber verhältnismäßig sein und in einem direkten Zusammenhang zum Vergehen stehen oder zumindest das Fehlverhalten des Schülers verdeutlichen. Der Schüler darf hier aber in keinster Weise gedemütigt werden. Eure Eltern können keinen direkten Einspruch dagegen erteilen, jedoch können diese sich an den Direktor oder Klassenlehrer wenden oder im äußersten Fall an das Schulministerium.

Nebenbei, weil ich das hier auch gelesen habe: Nachsitzen ist keine angemessene oder zulässige Form der Strafe (außer in Ba-Wü), da das Freiheitsberaubung entspricht und das im GG ausdrücklich verboten ist.

Eine Übersicht aller Schulgesetzte findet man hier: http://www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-und-lehrplaene-der-laender/uebersicht-schulgesetze.html

Das darf nie , wenn ihr eine Konferenz hattet und das beschlossen wurde.Soweit ich weiß , musst du etwas unterschreiben , aber das ist überall anders.Trete für deine Recht ein xD

Spirou  25.08.2011, 17:02

Wenn sie von der Schule fliegen soll, gibts ne Konferenz, nicht fürs Hof fegen!

RemStar  25.08.2011, 17:04
@Spirou

Das ist bei euch so , aber bei uns nicht und das habe ich auch erwähnt.Die 1. Konfernez wird für eine Strafe genutzt.Sollte der Grund für die Konferenz "heftig" sein , dann fliegt diese Person sofort.

RemStar  25.08.2011, 17:01

Ps:Nach der Schule.Sonst würde jeder den Schulhof fegen wollen :D.

das kommt nach der schule an. bei mir in der klasse auch in der gesamten schule ist das so. es gibt jede woche einen putzdienst in der klasse zwei schüler müssen jeden tag nach der schule die klasse putzen und tafel blabla etc. machen. schulhofdienst auch. also nochmal, e skommt auf die schule an. auch wenn es noch putzfrauen gibt. kannst ja mal die sekretrin fragen ob es erlaubt ist bei dir an der schule.

lg

aufgeregt  25.08.2011, 17:04

Klasse putzen

Wie stellt ihr das jeweils an? Eine grosse Waschwanne und einer wäscht dann mit Bürste und Schwamm die Kinder ab, der andere rubbelt sie trocken?

Ich hoffe doch sehr wohl, dass das ganze getrennt bezüglich Geschlechtern abläuft =O

Natürlich darf sie das! Und nicht "während" des Unterrichts, sondern danach!

Wofür haltet ihr euch eigentlich?