Kein Geld auf Konto gehabt bei KFZ-Steuer?
Hallo,
am 23.12. wurde mir per Lastschrift der KFZ-Steuer Beitrag vom Konto gebucht. Problem: Ich hatte an dem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto und die Lastschrift wurde zurück gebucht.
Was passiert nun? Was soll ich tun? Ich kann das Geld morgen direkt auf das Konto einzahlen und dann könnten sie es theoretisch abbuchen.
11 Antworten
Du musst gleich Bescheid geben, daß du aktiv überweist, sonst rollt ein Mahnverfahren an... Leider mußt du ein paar Zinsen und die recht hohen Gebühren für die geplatzte Lastschrift auch noch bezahlen.
Jetzt laß' mal die Kirche im Dorf, gar so wild ist die Sache auch wieder nicht.
Als ich Anfang Dezember vergessen hatte, meine Kfz-Steuer zu überweisen (ich überweise tatsächlich !!) kam eine ganz normale Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, den Betrag unter Nennung des Buchungszeichens unverzüglich zu überweisen. Kein Säumniszuschlag oder sonstwas. Das war alles. Wahrscheinlich kommen beim FS noch Rückläufergebühren dazu.
Keine Zinsen, sondern Säumniszuschläge (1% pro angefangenen Monat), und die Kosten für eine Rücklastschrift liegen je nach Bank bei höchstens 10 €.
Was passiert nun?
Du wirst eine Mahnung bekommen und 2,95 € Mahngebühren zahlen müssen nebst der ausstehenden KFZ-Steuer, die du nun selbständig an die Bundeskasse zu überweisen hast.
Auf dem Steuerbescheid steht die Bankverbindung und das Aktenzeichen drauf, das dient als Verwendungszweck.
Die buchen nicht noch mal ab sondern schicken eine Mahnung. Melde Dich umgehend beim zuständigen Finanzamt und kläre das weitere Vorgehen ab.
Seit 2014 ist die Zollverwaltung für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Er sollte sich deshalb an das zuständige Hauptzollamt wenden.
Zahle das Geld auf dein Konto ein und überweise den Betrag auf das angegebene Konto, und zwar sofortestens.. Die notwendigen Daten (Konto, Buchungszeichen usw.) stehen auf dem Steuerbescheid. Die Behörde bucht nicht nochmal ab. Das mußt du jetzt schon selber veranlassen.
Du wirst noch eine Nachricht über die nicht eingelöste Lastschrift + irgendwelche Gebühren erhalten. Wegen der Gebühren mußt du dir momentan keine Gedanken machen, die werden bei nächster Gelegenheit von der Behörde mit abgebucht, wahrscheinlich nächstes Jahr um dieselbe Zeit. Dann achte aber darauf, dass genügend Geld auf dem Konto ist. Mehr passiert im Augenblick nicht.
Viel zu dramatisch ! Lass die Mahnung kommen . Dir wird niemand was abnehmen , kein Kennzeichen und auch kein Siegel . Ruf den Sachbearbeiter an der wird dir sagen was du tun sollst . Siegel werden erst abgekratzt wenn du nicht auf Mahnungen und Bußgeld Androhung reagierst . Bis dahin vergehen Monate . Lass dich nicht Bange machen . Ein paar Tage Verzug sind nicht dramatisch.
Sloterking
Wenn man es lange genug rauszögert kommt der Bußgeld Bescheid danach der Herr mit dem Kuckuck (Gerichtsvollzieher ) . Aber der Fragesteller ist ja zahlungswillig also . Er soll am Montag oder Dienstag bezahlen und fertig erledigt .
bei der Kfz-Steuer kommt KEIN Gerichtsvollzieher ...
vielmehr kommt ein netter Vollstreckungsbeamter vom Hauptzollamt ...
oder so !
Wenn man es lange genug rauszögert kommt der Bußgeld Bescheid
Noch einmal: Es gibt kein Bußgeld bei verspäteteten oder nicht erfolgten Steuerzahlungen. Es gibt Säumniszuschläge, und wenn man solange wartete, bis die Vollstreckungsstelle pfändet oder der Vollziehungsbeamte vor der Tür steht, dann werden Vollstreckungskosten fällig.
Na gut dann eben so . Es wird auf jeden Fall Geld kosten ! Ob so oder so .
Wenn man Steuern nicht bezahlt, gibt es kein Bußgeld, es gibt nur Säumniszuschläge (1% für jeden angefangenen Monat der Säumnis). Ansonsten stimme ich dir zu, dass eine unverzügliche Zahlung, wenn man die Mahung erhält, ausreicht.