Stimmt es dass man mit einem Fachabi in Brandenburg und Niedersachsen Jura studieren kann?
8 Antworten
Ich habe nach der Realschule 3 Jahre lang ein Wirtschaftsgymnasium (in BaWü) besucht und dort 2013 Abi gemacht. Derzeit studiere ich an der LMU Rechtswissenschaften.
Es kommt drauf an was du unter "Fachabi" verstehst... Ich hatte wie gesagt einen Schwerpunkt auf Wirtschaft und trotzdem die "allgemeine Hochschulreife" erworben. Diese brauchst du fürs Jurastudium.
Ansonsten gibt es rechtsbezogene Bachelor-Studiengänge die man auch "nur" mit Fachabitur machen kann (dann halt nur an einer FH - keine Unis). Volljurist (Anwalt, Richter, Staatsanwalt) wirst du nur durch ein Studium der Rechtswissenschaften - dafür brauchst du die allgemeine Hochschulreife.
Alternativ müsstest du in Österreich Jura (dort "Jus" genannt- ein furchtbarer Name) aufs Diplom studieren und dann nach Deutschland wechseln und das Referendariat (anschließend 2. Staatsexamen) machen. So könntest du auch Volljurust werden. (Vorausgesetzt dein xy-abi reicht für das österreichische Jurastudium aus.
Hoffe ich konnte helfen :)
LG
Da irrt sich der Verfasser dieser Antwort. Ich verweise hierzu auf § 9
II Nr.3 BbgHG ( Brandenburgisches Hochschulgesetz) in der Fassung vom
28.04.2014. In der steht folgendes drin:
Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
§ 9 Hochschulzugangsberechtigung; Verordnungsermächtigung
....
(2) Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, ist, wer eine der
nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
1. die allgemeine Hochschulreife,
2. die fachgebundene Hochschulreife,
3. die allgemeine Fachhochschulreife
.....
Die fachgebundene Hochschulreife und die fachgebundene
Fachhochschulreife
berechtigen an einer Universität nur zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Dies gilt für die fachgebundene Fachhochschulreife auch für das Studium an einer Fachhochschule.
Diese Fehlvorstellung ruht auf folgendem:
1.
Verkannt wird, dass Hochschulrecht Ländersache ist. Dies ergibt sich
aus Art. 72 Absatz 3 Nummer 6, 74 Absatz 1 Nummer 33 Grundgesetz. In
Art. 72 Absatz 3 Nummer 6 Grundgesetz werden die Länder dazu
ermächtigt, von der Gesetzgebung des Bundes Abweichungen zu treffen.
2.
Es wird verkannt, dass jedes Bundesland eigene Gesetze zum
Hochschulrecht erlassen kann. Das bedeutet die Hochschulgesetze der
einzelnen Bundesländer können sich unterscheiden.
Da hast Du was durcheinander bekommen. Richtig ist aber, dass man mit einem Bachelor an einer Fachhochschule automatisch die allgemeine Hochschulreife hat und dann auch Jura studieren könnte.
zu unrecht (siehe oben)
und wie lange würde das dauern?
Fachabi dauert 1-2 Jahre, ein Fachhochschulstudiengang ca. 4 Jahre.
So darf ich euch nun eines besseren belehren? Ihr habt alle Unrecht außer woninho.
Gemäß § 9 II Nr.3 BbHG i.d.F. vom 28.04.2014 ist es möglich, in Brandenburg, mit der Fachhochhochschulreife jeden Studiengang aufzunehmen, der zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Dazu gehört also auch Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatesexamen.
Des Weiteren bitte ich euch vorher zu informieren, bevor ihr solche Sachen behauptet. Hochschulrecht ist Ländersache, dies bedeutet das jedes Land selbst entscheiden kann, wie es das Hochschulrecht ausgestaltet. (Art. 72 III Nr.6, 74 I Nr.33 GG)
Schau doch einfach einmal am der Startseite der Universität Potsdam nach unter Zugangsvoraussetzungen. Ich kenne einen der das nun macht. Wenn du sonst fragen hast kannst du mich auch einfach anschreiben
Hier der link zur Universität Potsdam
https://www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/hzb/
SCHAT ERST NACH BEVOR IHR HIER SOVIEL UNSINN SCHREIBT!
Die wahrheit ist: Man kann sehr wohl mit Fachabi Jura auf Staatsexamen studieren. Und zwar in Brandenburg. Dort gibt es zwei Unis, die Jura anbieten: Frankfurt (Oder) und Potsdam. In Frankfurt (Oder) sogar ohne NC.
Und was ich vergessen hab: Es gibt auch den Studiengang Wirtschaftsrecht. Den kann man an einer Fachhochschule studieren, auch in Niedersachsen.