Stimmt das? (grundrechte ab 2023 eingeschränkt)?


16.08.2021, 17:36

Am 22 Juli dieses Jahres wurde das beschlossen


16.08.2021, 17:43

Gibt auf Google Grundrechte am 1.7 2023 ein dort findet ihr das unter Bundesregierung und als PDF Dokument

9 Antworten

Denkst du allen Ernstes, dass TikTok da eine seriöse und glaubwürdige Quelle ist? Spoiler: Nein, ist es nicht.

Man sollte niemals etwas glauben, das auf TikTok gezeigt wird. Stattdessen sollte man es kritisch hinterfragen, sich genauer informieren und einsehen, dass die "Quelle" von TikTok Quatsch erhält hat.

OnePerson19  16.08.2021, 17:46

Das was dort gezeigt wird ist eine Drucksache des deutschen Bundestags und die existiert wirklich, also das stimmt.

KleinStein  17.08.2021, 08:33
@OnePerson19

Es existiert zwar, aber stimmt nicht in dem Ausmaß, das genannt wird. Tatsächlich bringt die Änderung des Infektionsschutzgesetzed keinerlei Veränderungen mit sich, sondern da wird einfach nur etwas ergänzt, das schon Jahre davor gesetzlich festgelegt war.

Das ist also nichts außer einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes und nichts weiteres.

Was im Video dagegen behauptet wird, ist wieder völlig schwachsinniges Laiengetue, weil eine gewisse Person das Blatt nicht richtig gelesen hat.

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 17:45

Steht auf der Bundesregierung Seite einfach Grundrechte am 1.7 2023 eingeben

KleinStein  16.08.2021, 17:49
@CiroMarchetti

Dann informiere dich dort und nicht über TikTok. Lieber auf seriöse Medien zurückgreifen 😉

GutWetter  16.08.2021, 17:53
@CiroMarchetti

Warum teilst du dann diesen Link nicht mit?

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 17:56
@KleinStein

Da steht wie gesagt das gleiche

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 17:56
@GutWetter

Weil ich kein Dokument kopieren kann.

GutWetter  16.08.2021, 17:59
@CiroMarchetti

Du sollst kein Dokument kopieren, sondern nur den Link. Und den kannst du nicht kopieren, weil es keinen gibt.

KleinStein  16.08.2021, 18:02
@CiroMarchetti

So, ich habe mir das echte Dokument angeschaut und damit hat sich die Sache schok wieder erledigt. Es geht hierbei um eine Änderung des Infektionsschutugesetzes. Aber eigentlich ändert sich dadurch überhaupt NICHTS. Der Staat darf bereits jetzt Grundrechte einschränken, wenn es der Infektionsschutz nötig macht. Daran wird sich nichts ändern...

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 18:41
@GutWetter

Doch den gibt es.

Es hat jmd unter nach Nachfrage gepostet da i h es nicht kann.

GutWetter  17.08.2021, 00:21
@CiroMarchetti

Und du hast auch das nicht richtig verstanden. Hauptsache, Unruhe verbreiten. Wenn etwas auf tiktok veröffentlicht wird, muss es ja stimmen...

Das stimmt wirklich, das ist die Drucksache 19/30938 lässt sich auf der Internetseite des Bundestag kostenlos nachlesen.

Aber schauen wir uns den Art. 9 an:

Artikel 9
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absat- zes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epide- mischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.

Also einwenig Besorgniserregend find ich das schon.

BeviBaby  16.08.2021, 18:01

Du musst das nicht Besorgniserregend finden. Das ist eine Formulierung, die es als solche schon vielfach gibt, z.B. im Bundespolizeigesetz und die im Endeffekt nur etwas zusammenfasst, was bereits durch die Grundrechte gedeckt ist.

OnePerson19  16.08.2021, 18:07
@BeviBaby

Besorgniserregend finde ich, dass die Regierung - entgegen des Parlamentswillen - ein Jahr lang uns noch einschränken kann bspw. durch einen Lockdown, auch wenn keine epidemischen Lage nationaler Tragweite vorliegt.

OnePerson19  16.08.2021, 18:12
@BeviBaby

Wo im Bundespolizeigesetz soll dies denn eigentlich stehen?

Sorry, aber wenn ich schon lese "Tiktok", dann ist das noch schlimmer als Facebook oder YouTube.

Auf solche Seiten ließt man keine vertrauenswürdige Nachrichten. Du musst bei so was immer schauen, ob du auf offiziellen Kanälen eine Bestätigung dazu findest.

90% der angeblichen Neuigkeiten sind frei erfunden und wollen nur ................. (Ich weiß eigentlich gar nicht, was die Erfinder solcher Beiträge davon haben.)

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 17:43

Du findest das bei der Deutschen Bundesregierung Webseite.

chanfan  16.08.2021, 17:46
@CiroMarchetti

Dann kannst du das sicher auch dort nachlesen und nicht bei Tiktok.

CiroMarchetti 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 17:47
@chanfan

Das steht genauso da wie sie Frau das sagt.

chanfan  16.08.2021, 17:50
@CiroMarchetti

Entweder kannst du nicht lesen oder du verstehst es nicht. Was ich gelesen habe, sagt etwas ganz anderes aus.

Aber egal.

Ich mache hier keine Links auf und schon gar nicht zu tiktok. Aber meinst du wirklich, dass du dort etwas Seriöses findest, was so wichtig ist? Grundrechte dürfen nicht einfach so eingeschränkt werden. Jeglicher Änderung geht ein langwieriger Prozess voraus, der nicht vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden kann. Dafür sorgen schon die Medien.

Du solltest deine Informationsquellen überdenken.