Stichwort Zoll - wie werden Sachgewinne aus UFO Catcher Automaten (Japan) bei Wiedereinreise nach Deutschland behandelt ?
Wir haben ziemlich abgeräumt an den Ufo Catchern hier in Japan. An sich sind wir mit dem ausgegebenen Geld für die Gewinne weit unter dem Freibetrag, aber es ist wahnsinnig viel Zeug. (Figuren und massig Plüschies.)
Nur wie geht der Zoll am Flughafen damit um? Wir haben ja keine Rechnungen dafür, da die Sachen nicht gekauft und an sich auch gar nicht käuflich zu erwerben sind.
2 Antworten
Wende dich mit dieser Frage doch direkt an den Zoll. Vermutlich werden sie vergleichbare Werte zu ermitteln versuchen und wenn es sehr viele Sachen sind, könnte es sein, dass sie von einer gewerblichen Einfuhr ausgehen.
Du kannst glaubhaft schildern, dass Du die Sachen gewonnen hast
- da kommt kein Zöllner auf die Idee, das als gewerblich zu betrachten. Aber in dem anderen Punkt muss ich priesterlein Recht geben: Der Zoll wird die Werte schätzen, und das für die Frage der Abgabenbefreiung zugrunde legen. Nun weiß und sieht aber auch der Zoll, dass das keine hochwertigen Spielsachen sind, sondern "Billig-Ramsch" made in China. Demenstprechend niedrig wird er die einzelnen Werte auch schätzen. Ok, wenn Ihr mit 100 kg Plüsch&Co-Ramsch da ankommt, wird selbst der Zoll das nicht mehr "einfach so" durchwinken, aber wenn ihr z.B. 50 Stück habt, und das alles so "Billigkram" ist, wird der Zoll Euch höchstens Beileid zollen, aber keine Abgaben kassieren.