Steuerklasse bei Einkommensteuererklärung wie korrigieren?
Ich wurde 2016 von meinem Arbeitgeber falsch besteuert (Lohnsteuerklasse 6 statt 1 und ev. Kirche statt keine), demzufolge möchte ich das über die Einkommensteuererklärung korrigieren lassen. Soll ich also einfach bei der Angabe der Lohnsteuerbescheinigung statt Stuerklasse 6, 1 angeben und dazu den Bruttoarbeitslohn? Der Rest der Zahlen müsste doch falsch sein oder nicht??
5 Antworten
Steuerklassen sind nur bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber erforderlich.
Bei eienr Veranlagung aufgrund einer Einkommensteuererklärung wird die Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nach der Splittingtarif ermittelt. Die Lohnsteuer als eine Art Vorauszahlung wird auf die so ermittelte Einkommensteuer angerechnet undd araus ergibt sich dann entweder eine Erstattung oder eine Nachforderung.
Du trägst die Steuerklasse ein, die du hattest. Die Eintragung ist aber eh nicht von Bedeutung, weil es keine Steuerklassen mehr gibt bei der Steuererklärung. Was an Steuern bezahlt wurde, ist dem Finanzamt eh bereits übermittelt worden und wenn du wirklich nur diesen Job hattest, dann wirst du auch entsprechend versteuert und bekommst zu viel gezahlte Steuer raus.
Wegen der Kirchensteuer, da würde ich dem Finanzamt einfach mal einen Nachweis vorlegen, dass du kei Mitglied bist, am Besten einfach so außerhalb der Erklärung. Denn da scheint da ja eine falsche Eintragung vorliegen.
Oder ist es so, dass dein Arbeitgeber nicht deine SteuerID hatte (oder zu spät erhalten hat) und daher auf 6 abgerechnet hat und mit Kirche.
Bei der Einkommensteuererklarung interessiert sich kein Mensch mehr für die Lohnsteuerklasse, es zählen dabei nur noch die Fakten, wie hoch war das zu versteuernde Einkommen, wieviel Einkommensteuer ist dafür zu entrichten und wieviel Lohnsteuer wurde bereits durch den oder die Arbeitgeber entrichtet. zuviel gezahlte Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer erstattet, zuwenig gezahlte Lohnsteuer muss nachbezahlt werden.
Lohnsteuerklassen sind nur für den Arbeitgeber interessant, da dieser sie zur Ermittlung der für den Arbeitnehmer zu entrichtenden Lohnsteuer benötigt.
Nein!
Die Lohnsteuerklasse wird bei der Einkommenssteuer eh sozusagen aufgelöst. Du gibst diese zwar an wie sie auf der "Lohnsteuerkarte" waren, also wie du in dem Jahr eingestuft wurdest.
Die Lohnsteuerklasse spielt bei der Berechnung in der Erklärung keine Rolle mehr.
Die Änderungen der Lohnsteuerklasse mußt du bei deiner Gemeindeverwaltung veranlassen. Dort wird das geändert und neu ausgestellt.
ok habs kapiert
Geh mal zum Finanzamt, den das Finanzamt legt deine Steuerklasse und deine Religion aufgrund deiner Angaben fest.
Lohnsteuerkarte? Also die ELSTAM Daten? Das wäre ja Lohnsteuerklasse 1