Steuerfahndung?

5 Antworten

Nein, du musst dein Passwort natürlich nicht herausgeben.

Das Smartphone wird dann anstatt ein nur paar Wochen mindestens einige Monate weg sein und in einigen Fällen muss es geöffnet und damit zerstört werden, um an die Daten zu kommen.

Das ist dann dein Problem, wenn Beweismittel auf dem Datenträger aufgefunden werden, denn das bezahlst DU.

Weiter wird diese unkooperative Haltung natürlich aktenkundig gemacht. Der Richter bezieht dies sicherlich mit ins Urteil ein.

Ach, außerdem gibt es auch die Möglichkeiten zu "Anschlussdurchsuchungen" zum Auffinden eines Passwortes. Natürlich konnen in diesem Rahmen auch alle anderen möglichen Beweismittel beschlagnahmt werden.

Ich finde deine Weigerung fantastisch, du gibts den Strafverfolgungsbehörden damit eine Steilvorlage für weitere und intensivere Ermittlungen.

Weiter so!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es wird jetzt kein Knöllchen kommen weil du den Pin nicht rausrückst.
Es wird sich jedoch ggf strafmindert auswirken wenn du kooperativ bin.

An die Daten auf dem Smartphone gelangen Sie am Ende trotzdem

Es gibt einen klaren Grundsatz:
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Daraus folgt, dass Du das Kennwort nicht mitteilen musst.

Allerdings sollte man sorgfältig abwägen, denn Kooperation verkürzt die Zeit, bis man seine Sachen wieder ausgehändigt bekommt, außerdem hat die das Potenzial strafmindernd zu wirken.

Hast Du Dir aber nichts zu Schulden kommen lassen, sehe ich auch keinen Grund, hier kooperativ zu sein, das übliche Geschwafel über "nichts zu verbergen haben" teile ich nicht.

Nein, keine Strafe.

Müssen sie selbst hacken.

Keine Sorge, die Spezialisten kommen auch ohne dein Passwort an die Daten.