Steuererklärung Datum der Scheidung?
Steuererklarung mit Elster.Bin geschieden seit Juli 2017.Was muss ich Eintragen bei der Zeile - Seit wann leben Sie getrennt? Weil wenn ich Eintrage 2016 September (was stimmt) aber das habe ich nicht bei der Steuererklärung letztes Jahr angegeben dann finde ich es komisch.Vielleicht muss ich was dann Nachzahlen. Hat jemand ein Plan ? Danke
5 Antworten
Du bist seit 2016 getrennt lebend. Also hast du in 2017 keinen Anspruch auf gemeinsame Veranlagung und Ehegattensplitting.
Mein Steuerberater lässt das Feld mittlerweile immer leer...
Tach... ich nehme an 2016 warst du mit deinen Expartner zusammen veranlagt (bzw. freiwillig Einzelveranlagt), korrekt?
2017 seit ihr komplett dauerhaft getrennt gewesen, sodass die Einzelveranlagung greift, korrekt?
Wenn ja, dann ist es doch in Ordnung.. da kommt nichts schlimmes ;)
Man wird nur geschieden, wenn man mindestens ein Jahr getrennt lebt. Das weiß auch das Finanzamt. Wenn dem Finanzamt bekannt ist, dass Du seit 2017 geschieden bist, dann weiß es automatisch, dass Du seit mindestens 2016 getrennt lebst.
Eine andere Angabe wäre im Übrigen auch Steuerbetrug. Eigentlich ist es schon Steuerbetrug gewesen, dass Du letztes Jahr etwas falsches angegeben hast. Aber da kannst Du dich notfalls damit rausreden, dass Du gedacht hast, es käme auf den Scheidungsantrag an. Das glauben nämlich viele Leute.
In 2016 waren die beiden aber nicht von Anbeginn des Jahres an getrennt, somit lagen auch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vor und somit war es auch kein 'Steuerbetrug'.
Das war aber hier 2017 nachweislich nicht der Fall, d.h. für 2017 muss getrennte Veranlagung gewählt werden.
Ja 2016 Zusammenveranlagung will aber 2017 Einzelveranlagung machen. Seit September 2016 getrennt lebend Scheidung eingereicht Februar 2017.Juli offiziell. Was gebe ich denn dann an ?
will aber 2017 Einzelveranlagung machen
Etwas anderes geht auch gar nicht.
Ihr lebt seit Septmber 2016 getrennt. Damit entfällt die Möglichkeit der Zusammenveranlagung für das jahr 2017.
ja aber letztes Jahr habe ich angegeben das wir zusammen gelebt haben im gesamten Jahr 2016. wenn ich jetzt angebe seit September 2016 nicht mehr dann stimmt doch was nicht
Richtig eintragen, ahbe ich auch gemacht, alles war gut.
Es reicht einen einzigen Tag im Jahr verheiratet und nicht getrennt lebend zu sein um Anspruch auf Veranlagung nach dem Splittingtarif zu haben.