Steuererklärung , Vollzeitjob und Gewerbeschein?
Guten Tag,
ich hab bezüglich der Steuererklärung noch ein paar Fragen. Ich arbeite seit Anfang dieses Jahres Vollzeit und nebenbei am Wochenende selbstständig über einen Gewerbeschein ( Rechnung abgeben -> Geld kassieren). Durch das Gewerbe kommen dieses Jahr ~1000 € und durch die Vollzeit arbeit ca 17000 - 18000€ Brutto zusammen.
Ich habe gehört das man mit dem Gewerbe bis 17k~ keine Steuern zahlen muss, bin mir jedoch nicht sicher ob die mit meinem Vollzeitjob zusammen gerechnet werden ( Da zahle ich ja Monatlich Steuern) .
Kann mir jemand in etwa sagen ob ich am Ende noch draufzahlen muss ? oder kriege ich was zurück ? Und wie funktioniert das mit dem absetzten vom Arbeitsweg? Bin das Jahr lang gute 20km zur Arbeit hin und zurück gefahren.
Danke jedenfalls für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Ich habe gehört das man mit dem Gewerbe bis 17k~ keine Steuern zahlen muss
Und da ist es passiert. Die Umsatzsteuer wird mit der Einkommensteuer in einen Topf geschmissen.
Also klären wir auf:
- Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen von voraussichtlich weniger als 17.500,- € (gazjährig betrachtet) sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, wenn sie nicht zur Regelbesteuerung optieren (Abs. 2). In dem Fall wird die Umsatzsteuer nicht erhoben und es darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
- Es handelt sich nicht um eine Steuerbefreiung
- Es hat mit der Einkommensteuer und den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) nichts zu tun.
- Wenn du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist, schuldest du sie auch dem Finanzamt. Vorsteuer darfst du als Kleinunternehmer aber immer noch nicht geltend machen.
Du bist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet (die von 2014 hätte, wenn du damals schon gewerblich tätig warst dem Finanzamt spätestens zum 01.06.2015 vorliegen müssen)!
In der Einkommensteuererklärung füllst du die Anlagen N, G und Vorsorgeaufwand aus. Belege über Betriebsausgaben und eine formlose Gewinnermittlung, oder eine EÜR fügst du bei.
Wenn du irgendeinen Teil meiner Antwort nicht verstanden hast, bist du von steuerlichen Gesichtspunkten nicht qualifiziert einer selbst. Tätigkeit nachtzugehen. Du solltest daher auf der Stelle einen Steuerberater aufsuchen!
Kann mir jemand in etwa sagen ob ich am Ende noch draufzahlen muss ?
Möglich ist das. Anhand der Fakten schwerlich zu beantworten.
"Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen von voraussichtlich weniger als 17.500,- € (gazjährig betrachtet) sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, wenn sie nicht zur Regelbesteuerung optieren (Abs. 2)"
Damit diese Kleinunternehmerregelung greift, muss bei der Aufnahme des Gewerbes die Kleinunternehmerregelung auf dem Anmeldebogen durch Ankreuzen gewählt werden. Das liegt in der Entscheidung des Anmeldenden, weil er ja seine voraussichtlichen Umsätzen kalkuliert hat.
Sonst gilt automatisch erst einmal Umsatzsteuerpflicht.
Zudem gilt bei Neuaufnahme der gewerblichen Tätigket, dass die USt-Voranmeldung gem. § 18 (2) monatlich abzugeben ist, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht gewählt wurde.
Kleinunternehmer wie Du sind nicht umsatzsteuerpflichtig, d. h. Du musst auf Deine Rechnung keine Mehrwertsteuer aufschlagen (und sie dann an's Finanzamt abführen). Auch Gewerbesteuer muss Du bei jenem Betrag nicht zahlen. Allerdings werden Deine gewerblichen Einnahmen Deinem regulären Verdienst zugerechnet und Lohnsteuer für den Gesamtbetrag erhoben.
Kleinunternehmer wie Du sind nicht umsatzsteuerpflichtig
So nicht korrekt. Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Umsatzsteuerpflichtig sind Waren oder Dienstleistungen. Was umsatzsteuerbefreit (§ 4 UStG) ist oder einer ermäßigten USt. (§ 12 UStG) unterliegt ist eine andere Thematik.
Allerdings werden Deine gewerblichen Einnahmen Deinem regulären Verdienst zugerechnet und Lohnsteuer für den Gesamtbetrag erhoben.
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.