steht mir 13 gehalt zu?
ich bin seit 1 1/2 jahren krank geschrieben ( 3 ops ).nun meinte eine vertrauensperson im betrieb das ich trotzdem anspruch auf das weihnachtsgeld / 13 gehalt habe,da ich ja den langen ausfall wegen krankengeld gemeldet hatte.ich selber kann mir dies nicht vorstellen,da ich ja in den letzten monaten verständlicherweise nicht gearbeitet und ich es mir dadurch doch auch nicht dieses zusatzeinkommen "verdient " habe.wie seht ihr das.
11 Antworten
Es kommt drauf an, was arbeits- oder tarifrechtlich genau dazu vereinbart ist und das wissen wir als Außenstehende in deinem Fall nicht.
Hallo! Ich arbeite im öffentl. Dienst und bin nun auch schon ein halbes Jahr krank. Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit der Wiedereingliederungsbeauftragten. Vorweg: Man kann wegen Krankheit gekündigt werden!!! Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Kranken Angebote und Gespräche z.. B. wg. Wiedereingliederung anzubieten. Dies ist Teil seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem sollte sich der Kranke in regelmäßigen Abständen beim AG melden. Wer nur seine Krankmeldungen abgibt oder hinschickt und sich sonst nicht meldet oder kein Gespräch sucht, geht der Arbeitgeber davon aus, daß der Arbeitnehmer kein Interesse an seinem Job zeigt. In diesem Fall kann gekündigt werden. Da gibt es einige Gerichtsurteile, wo der Arbeitnehmer geklagt - und verloren hat.
Grüße, Frank
Es kommt darauf an ob bei der Firma das 13. Monatsgehalt tariflich verankert ist, dann würde es dir zustehen, wenn allerdings das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld freiwillig bezahlt wird, dann kann es sein, dass es nicht bezahlt wird. Das müsste dann allerdings der Betriebsrat wissen oder in den Bedingungen für die Zahlung der 13. Gehaltes nachzulesen sein.
Haben Arbeitnehmer einen tariflichen Anspruch auf die Sondervergütung, ist eine Kürzung wegen Krankheit, Elternzeit oder anderer Fehlzeiten nur zulässig, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld anders geregelt, beispielsweise durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, können Arbeitgeber nach Paragraf 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes die Sonderzahlung kürzen, jedoch je Krankheitstag höchstens um 25 Prozent des täglichen Verdienstes. Wer beispielsweise Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld hat, geht ab einer Krankheitsdauer von insgesamt vier Monaten leer aus. Diese gesetzliche Regelung greift nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich per Vertrag auf die Anwendung des Paragrafen verständigt haben.
ups sorry
Moin, falls nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist ein 13 Gehalt oder auch Urlaubs-/Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, damit du auf der sicheren Seite bist. Viel Erfolg!
Quellenangabe bitte nicht vergessen.
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/kuerzung-erlaubt-weniger-weihnachtsgeld-bei-krankheit-577522.html