Steht das im gesetz?
Also meine Frage ist ob das in dem Schlauen Jura buch (weiß nicht wie das heißt) steht das Hunde nicht mit auf das Schulgelände dürfen??
11 Antworten
Dazu braucht es kein Gesetz da reicht die Hausordnung. Wenn die besagt das Hunde auf dem Schulgelände verboten sind dann ist das bindend und genauso als würde es im Gesetzbuch stehen. Das fällt dann einfach unter das Hausrecht.
Es muss auch nicht alles drin stehen. Wenn der Grundbesitzer oder dessen Verwalter ( in diesem Falle der Direktor oder der Schulwart ) dir sagen, das Hunde unerwünscht sind, dann sind sie das.
In dem Fall reicht es auch wenn der Hausmeister der Schule oder der Direktor ein mündliches Verbot aussprechen das diese das Hausrecht haben.
Meine Hunde habe ich als junge Welpen sogar ganz bewusst mit aufs Schulgelände meiner Kinder mit genommen, damit sie so oft wie möglich mit vielen Kindern Kontakt haben können. Das hat sich auch sehr positiv auf ihr Sozialverhalten ausgewirkt. Und niemand hatte etwas dagegen. Ganz im Gegenteil. Unser Samojdenwelpe und unser Eurasierwelpe lösten eine riesen Begeisterung aus. Auch später holte ich meine Kinder oft mit unseren beiden Hunden ab. Natürlich an der Leine! Kann allerdings sein, dass sie einfach einen besonderen Charme versprühten und deshalb ein Sonderrecht zugebilligt bekamen...
Jede Schule hat eine Hausordnung und da öffentlich, ist diese Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist Gesetz und was da drin steht, hat man einzuhalten.
Dazu bedarf es keines besonderen Gesetzes, dafür genügt die Hausordnung: Sollte in dieser für den speziellen Fall (Mitnahme von Hunden) keine besondere Regelung vorhanden sein (was zu erwarten ist - keine Hausordnung kann alle nur irgend denkbaren Fälle vorsehen), entscheidet im Zweifelsfall der Schulleiter, der beurteilen kann und muss, ob ein Hund auf dem Schulgelände eine mögliche Gefährdung darstellt, sei es im Blick auf mögliche Beißerei oder auf hygienische Bedenken oder auf Phobien von Schülern, Lehrern oder Angestellten.
schwierige Frage. Hab das bisher noch nirgends gelesen.... Hab jura aber auch nicht studiert. Aber ich denke da bei jedem behaarten Tier eine Art "Körperverletzung"(in Form von Allergie--> kann tödlich enden) geschehen kann, ist es ohnee weitere Absprache mit dem Rektor verboten
Dafür muss man nicht studieren. Bei sowas kann man immer in der Hausordnung gucken.
nur steht da meistens nix drin :'D
Es steht wahrscheinlich auch nicht drin, dass man nicht auf den Schulhof gacken darf.
Wenn die Schulverwaltung meint, dass es unerwünscht ist, dann reicht das auch.
Es kann nicht alles, was irgend wann mal einem einfällt, schon vorher aufgeschrieben werden.
Steht ja auch nirgends, dass man keine süßen kleinen Krokodile mitbringen darf oder seinen Papagei.
Da steht aber nichts drin?!