Stehen laufende Anzeigen in einem polizeilichen Führungszeugnis

8 Antworten

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend): Wikipedia:

Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,

erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),

erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

Ins polizeiliche Führungszeugnis kommen nur Strafgerichtsurteile, die höher liegen als 90 Tagessätze. Außerdem kommen alle Freiheitsstrafen rein, mit oder ohne Bewährung. Also mache dir da mal keine sorgen.

skyfly71  10.01.2012, 13:37

Das ist - weil viiieeel zu paschal - ganz schön falsch. Er gibt Freiheitsstrafen die nicht eingetragen werden und auch Geldstrafen unter 91 TS können eingetragen werden.

Hallo!

Jein, es gibt mehrere Arten von Führungszeugnise !!

Den den Du zu Gesicht bekommst nicht da du erst verurteilt werde musst! Dann gibts auch den der Polizei für die Polizei und da steht jeder Mist drin!

MBaros39 
Beitragsersteller
 10.01.2012, 11:16

genau das ist diese detaillierte denke ich mir... Diese brauche ich zum Glück nicht.

Trotzdem vielen Dank

Ob ein Verfahren ins Führungszeugnis eingetragen wird, hängt ausschließlich davon ab, welche Strafe am Ende bei raus gekommen ist. Und das bedeutet im Umkehrschluß, daß etwas erst eingetragen werden kann, wenn eine Strafe festgelegt wurde.

Die Antwort: Im polizeilichen Führungszeugnis stehen nur die Straftaten, für die Du bereits rechtskräftig verurteilt worden bist. Anzeigen oder Gerichtsprozesse bei denen Du nicht verurteilt wurdest, werden nicht registriert.