Staplerfahren bei Minusgraden
Wer kennt sich da aus? Ist es arbeitsmedizinisch erlaubt bei Minusgraden auf einem unbeheizbaren Gabelstapler vorwiegend im Freien arbeiten zu müssen, ohne sich zwischendurch aufwärmen zu dürfen?
4 Antworten
Habe Dir da mal was rausgesucht...wenn noch fragen dazu hast einfach schreiben. http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=25162 Bei Kälte am Arbeitsplatz
Im Winter müssen die Temperaturen am Arbeitsplatz bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25° C, bei normaler körperlichen Belastung zwischen 18 und 24° C liegen und bei hoher körperlichen Belastung mindestens 12° C betragen.
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet die Arbeitsräume zu beheizen. Die Heizung muss so erfolgen, dass schon bei Arbeitsbeginn (z. B. auch am Montag nach einem Wochenende) zumindest der untere Wert erreicht ist.
An Verkaufsständen im Freien, die organisatorisch und räumlich im Zusammenhang mit Verkaufsläden oder sonstigen Betriebsgebäuden stehen, dürfen ArbeitnehmerInnen nur beschäftigt werden, wenn die Außentemperatur am Verkaufsstand mehr als +16° C beträgt. Tipps: Das hilft, wenn es kalt ist
* Beheizte Aufenthaltsräume: Bei tiefen Temperaturen kann es erforderlich sein, den Beschäftigten jederzeit die Gelegenheit zu geben, die Arbeit zu unterbrechen und zum Aufwärmen einen beheizten Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum aufzusuchen. Für Bauarbeiter gibt es dabei die ausdrückliche Bestimmung, dass die Aufenthaltsräume gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten müssen und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden müssen, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird. Außerdem muss die ins Freie führende Tür des Aufenthaltsraumes mit einem Windfang ausgestattet sein.
* Heiße Getränke: Auch das Bereitstellen heißer Getränke ist eine durchaus sinnvolle ergänzende Maßnahme.
* Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung: Der Arbeitgeber muss auf seine Kosten für alle Arbeitnehmer, die in der kalten Jahreszeit im Freien arbeiten, eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung) zur Verfügung stellen. All diese Kleidungsstücke (Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz) sind kostenlos zu erneuern oder auszutauschen, wenn durch sie der Schutzzweck nicht mehr erfüllt wird.
kannst ja kündigen ander warten auf den jop
es gibt kein falsches Wetter, es gibt nur falsche Kleidung.
Warm anziehen, oder den Chef bitten, einen an Deiner Stelle einzustellen, der bereit ist sich den Hintern abzufrieren.