Spritgeld nach Umzug der Firma?
Hallo Ich bin momentan im 3.Lehrjahr. Mein Weg zur Arbeit beträgt am ganzen tag etwa 5 Kilometer. Leider zieht die Firma bald um (wovon im Vertrag nichts stand). Der Weg den ich dann am tag fahre, beträgt dann etwa 100 Kilometer.
Wieviel Spritgeld steht mir dann zu ?
6 Antworten
das muss (kann) nicht im Vertrag stehen, der fast 3 Jahre zuvor abgeschlossen wurde. Du kannst die Fahrt zur Ausbildungsstelle bei Deinem Lohnsteuer-Jahresausgleich geltend machen und die Arbeits-Tage mit 5 km und die Arbeits-Tage 100 km zählen und geltend machen. Wenn Dir Firma umzieht, geht es wohl anderen Kollegen ebenso. Frage mal, ob ihr nicht Fahrgemeinschaften (ab einem Sammellpunkt) organiesieren könnt?
Tja, Spritgeldzahlung durch en Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung. Wenn darüber im Ausbildungsvertrag nichts vereinbart ist, braucht er Dir nichts zu zahlen.
Wie aber bereits von anderer Seite geschrieben: Fahrtkosten von und zur Arbeitsstätte sind Werbungskosten. Du kannst Deine Aufwendungen beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung in voller Höhe geltend machen.
Tja, Spritgeldzahlung durch en Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung. Wenn darüber im Ausbildungsvertrag nichts vereinbart ist, braucht er Dir nichts zu zahlen
So pauschal kann man das nicht sagen. Hier geht es daraum, ob dem Arbeitnehmer der Standort wechselt zugemutet werden kann. Bei einen geringen Lehrlingsgehalt ist der Umzug in 100km Entfernung nicht mehr ausgleichslos zumutbar.
Zunächstmal kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht und welche betrieblichen und tariflichen Vereinbarungen es gibt. Wenn dort ein bestimmter Arbeitsort genannt wird, dann gilt dieser auch. Des weiteren kommt es darauf an, in wechen Bundesland sie leben, da es in einigen Ländern dafür Beihilfen gibt, die genutzt werden können.
Letztlich muß du dich mit dem AG einigen, ob und wie der Mehraufwand ausgeglichen wird. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt dem AG nur die betriebsbedinkte Kündigung.
Kommt es zu keiner Einigung, bleibt dem AG nur die betriebsbedinkte Kündigung.<
Da es sich um ein Berufsausbildungsverhältnis handelt,wird der Arbeitgeber/Ausbilder keine Chance mit einer "betriebsbedingten Kündigung" haben.
Wende dich an den Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer. Die Adresse findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Der Berater kann dir unter Umständen eine Lösung aufzeigen.
Garkeins,wenns es nicht eine Pauschale gibt,die vertragl. festgelegt wurde...