Sportwetten bei Minderjährigen
Ich bin Minderjährig habe durch eine Sportwettensucht 2000 euro erspartes Geld verloren, habe ich irgendein Recht das Geld zurück zu bekommen, denn eigentlich hätte der Buchmacher ja niemlas eine Wette von mir annehmen dürfen ?
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5 Antworten
Der Anbieter muß sicherstellen, daß der Teilnehmer nicht minderjährig ist; er muß die Einsätze zurückzahlen, da der Vertrag nichtig ist, weil Minderjährigen das Sportwetten gesetzlich verboten ist (in der gesamten EU).
Da die Wetten aber im Ausland abgeschlossen werden, müsste der Einsatz ggf. dort gerichtlich geltend gemacht werden (oft Malta, Gibraltar) wenn der Wettanbieter nicht zahlt.
Allerdings dürften die seriösen Wettanbieter (die auch über eine deutsche Lizenz verfügen) freiwillig zahlen, da aufgrund der unsicheren Rechtslage in Deutschland eine schlechte Presse oder gar Strafanzeigen kontraproduktiv wären.
Tipicocard - dann hast Du wahrscheinlich in einem Wettlokal im Inland gespielt - daher sollte man den Einsatz dort einfordern - zudem ggf. Strafanzeige gegen den Ladenbesitzer stellen und das Ordnungsamt informieren - die Schließung des Wettlokals droht...
Wahrscheinlich muss er dir dein Geld erstatten. Das hängt davon ab, wo der Anbieter seinen Sitz hat. Sag bitte, um welchen Anbieter es geht, dann kann ich dir die Rechtslage sagen.
Weil du keine Beweise und so hast... außerdem selber schuld...
Beweise habe ich mir wurde ohne Ausweisen eine Tipicocard ausgehändigt die ich ja immer noch als Beweis habe
hihi, immer wieder das selbe mit den Kleinen. Alle Rechte der Erwachsenen haben wollen, beim Alter schwindeln, wenn und wenn es schief geht, heulen sie nach Mutti.....
Ach ja! Geld zurück? Der Buchmacher wird Dir was husten.
Nein, das lizenzgebende Land wird dem Buchmacher was husten, wenn er die Einsätze nicht zurückzahlt.