Spielplatz für Mehrfamilienhaus
Für Mehrfamilienhäuser ab einer bestimmten Größe muss ein Spielplatz auf dem Gelände ausgewiesen werden. Wer weiß wie groß dieser Spielplatz sein muss und vor allem, wie er bestückt sein muss? Reicht es, einfach ein Stück Rasen ohne jedes Gerät oder Sandkasten zum Spielplatz zu erklären? Wohne in Baden Württemberg. Danke für jede Info!
2 Antworten
Wann muss ein Spielplatz auf privaten Flächen eingerichtet werden und in welcher Größe?
Außer Niedersachsen verlangen derzeit alle Bundesländer für Mehrfamilienhäuser - nicht so für Altenpflegeheime
und Studentenwohnheime - die Errichtung und den Erhalt von Spielplätzen oder Spielflächen. Die Anzahl der
Wohnungen, ab der ein Spielplatz dauerhaft vorgehalten werden muss divergiert zwischen 2 und 7 Wohnungen.
Für die Baugenehmigung notwendige Spielplätze sind im zeichnerischen Teil des zu den erforderlichen Bauvorlagen
gehörenden Lageplans darzustellen. Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen geben ganz konkrete
Mindestgrößen vor, die sich anhand der Wohnungsanzahl errechnen. Bayern, Sachsen-Anhalt (kein Satzungsrecht
der Kommunen), Hessen, Rheinland- Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg
und Thüringen vertrauen auf die Kinderfreundlichkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörden und verlangen ab
einer spezifischen Anzahl an Wohnungen eine „ausreichende“ Spielplatzfläche.
Dem hat sich nach einer Änderung der Landesbauordnung im Dezember 2008 Schleswig-Holstein (kein
Satzungsrecht der Kommunen) angeschlossen. Baden-Württemberg: Pflicht ab der 3. Zwei-Zimmerwohnung, pro
2-/3-Zi-Whg. 3 m², pro 4-Zi-Whg. 5 m², pro 5-Zi.Whg. 7 m² usw., Mindestgröße 30 m². Die Größenvorgabe
entstammt nicht wie bei den übrigen Bundesländern der Landesbauordnung sondern deren
Ausführungsverordnung.4)
Die Tabellen und weiteren Text mit der der entsprechenden Größenangabe findest Du hier:
http://www.die-seiten.de/Hausnahe-Spielpl%C3%A4tze/rechtmaessige-nutzer-hausnaher-spielplaetze.html
Grundsätzlich MUSS ein Spielplatz in Wohnanlagen hergestellt werden.
Dieser gilt als öffentlich zugänglich und ist nach den Regelwerken der DIN EN 18034/1176 zu errichten.
In der 18034 wird Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Größe genommen.
Die Einzelheiten sind mit der Kommune abzustimmen und in das Spielplatzkonzept einzugliedern
weitere Fragen unter info@PaedaConsult.de