Spielplatz für Mehrfamilienhaus

2 Antworten

Wann muss ein Spielplatz auf privaten Flächen eingerichtet werden und in welcher Größe?

Außer Niedersachsen verlangen derzeit alle Bundesländer für Mehrfamilienhäuser - nicht so für Altenpflegeheime

und Studentenwohnheime - die Errichtung und den Erhalt von Spielplätzen oder Spielflächen. Die Anzahl der

Wohnungen, ab der ein Spielplatz dauerhaft vorgehalten werden muss divergiert zwischen 2 und 7 Wohnungen.

Für die Baugenehmigung notwendige Spielplätze sind im zeichnerischen Teil des zu den erforderlichen Bauvorlagen

gehörenden Lageplans darzustellen. Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen geben ganz konkrete

Mindestgrößen vor, die sich anhand der Wohnungsanzahl errechnen. Bayern, Sachsen-Anhalt (kein Satzungsrecht

der Kommunen), Hessen, Rheinland- Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg

und Thüringen vertrauen auf die Kinderfreundlichkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörden und verlangen ab

einer spezifischen Anzahl an Wohnungen eine „ausreichende“ Spielplatzfläche.

Dem hat sich nach einer Änderung der Landesbauordnung im Dezember 2008 Schleswig-Holstein (kein

Satzungsrecht der Kommunen) angeschlossen. Baden-Württemberg: Pflicht ab der 3. Zwei-Zimmerwohnung, pro

2-/3-Zi-Whg. 3 m², pro 4-Zi-Whg. 5 m², pro 5-Zi.Whg. 7 m² usw., Mindestgröße 30 m². Die Größenvorgabe

entstammt nicht wie bei den übrigen Bundesländern der Landesbauordnung sondern deren

Ausführungsverordnung.4)


Die Tabellen und weiteren Text mit der der entsprechenden Größenangabe findest Du hier:

http://www.die-seiten.de/Hausnahe-Spielpl%C3%A4tze/rechtmaessige-nutzer-hausnaher-spielplaetze.html

Grundsätzlich MUSS ein Spielplatz in Wohnanlagen hergestellt werden.

Dieser gilt als öffentlich zugänglich und ist nach den Regelwerken der DIN EN 18034/1176 zu errichten.

In der 18034 wird Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Größe genommen.

Die Einzelheiten sind mit der Kommune abzustimmen und in das Spielplatzkonzept einzugliedern

weitere Fragen unter info@PaedaConsult.de