Spenden sammeln für soziale Zwecke an der Haustür erlaubt?

4 Antworten

Du bist also eine Privatperson. Der Tatbestand ist:

Ein Mensch klingelt an einer Haustür (natürlich nicht zu nachtschlafener Zeit oder zur Mittagsschlafzeit) und stellt demjenigen, der öffnet eine Frage, ohne ihn zu etwas zu nötigen oder zu drängen.

Worin könnte dann die Gesetzeswidrigkeit dieses Verhaltens liegen?

Es ist kein Klingelstreich, keine Ruhestörung. Niemand ist gezwungen, einer unbekannten Person die Haustür zu öffnen. Wenn man mit jemandem nicht reden will, kann man die Haustür umgehend wieder schließen. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, an einer Haustür zu klingeln, wenn man die Bewohner nicht kennt oder keinen Termin mit ihnen vereinbart hat.

Ob man allerdings einer Privatperson, die keinem Verein angehört, einfach so Geld geben würde, ist eine Vertrauensfrage. Woher wüssten denn die Spender, dass es nicht einfach nur ein Trick ist, und du das Geld nicht vielmehr für dich selbst behältst? Du wirst also möglicherweise auf eine Menge von Ablehnung und Misstrauen stoßen und dich ausschimpfen lassen müssen, dass du Menschen in ihrer Privatsphäre störst.

Daher glaube ich, dass es andere, bessere Projektideen gibt, um Gutes zu tun.

Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter:

http://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/was-durfen-spendensammler/

Hier heißt es:

"Nur noch in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) müssen sich Spendensammler behördlich anmelden und genehmigen lassen. In [...] allen übrigen Bundesländern brauchen sie keine Erlaubnis einzuholen. Es reicht, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und schon kann man auf Sammeltour gehen."

Ich weiß jedoch nicht, ob das Automatisch bedeutet, dass jede Art von Spendensammlung ohne Vereinsgründung illegal ist.

Nein, man braucht einen Ausweis der Organisation.