Spenden sammeln für soziale Zwecke an der Haustür erlaubt?
**Guten Morgen,
ich möchte mich gern privat in meiner Freizeit für soziale Zwecke engagieren. Mein Plan ist es ein paar Stunden in der Woche zu nutzen um Privathaushalte aufzusuchen und die angetroffenen Personen um Spenden für soziale Zwecke zu bitten. Ich möchte mir jeden Monat ein neues Projekt suchen das es zu unterstützen gilt. Z.b. unser Kinderhospiz, ich würde vorab die Leitung des Hospizes über mein Vorhaben informieren, ggf. auch um Informationen, Flyer etc bitten um den Leuten an der Tür auch was vorweisen zu können. Dann würde ich einen Monat lang immer mal wieder stundenweise sammeln gehen und am Monatsende den "kompletten" Erlös an das Hospiz übergeben. Im Folgemonat ist dann ein neues Projekt dran und immer so weiter. Ich weiss das ich keine Quittungen ausstellen darf und möchte diesbezüglich auch nicht extra einen Förderverein oder ähnliches gründen. Da es aber um kleine Geldspenden geht, denke ich ist es auch nicht zwingend notwendig eine Quittung auszustellen. Sollte doch mal jemand einen größeren Betrag spenden wollen, kann man ihn ja direkt an das Hospiz verweisen. Ich wohne in Sachsen-Anhalt, meine Frage ist nun ob es mir erlaubt ist aus privater Motivation, ohne Vereinsgründung in der Freizeit von Haus zu Haus zu laufen und Gelder für solche Zwecke zu sammeln oder gibt es Dinge die ich vorher klären oder beachten muss? Ich weise im Vorfeld darauf hin das ich keine betrügerischen Zwecke verfolge, ich möchte mich lediglich für den guten Zweck einsetzen. Vielen Dank für eure antworten.**
4 Antworten
Du bist also eine Privatperson. Der Tatbestand ist:
Ein Mensch klingelt an einer Haustür (natürlich nicht zu nachtschlafener Zeit oder zur Mittagsschlafzeit) und stellt demjenigen, der öffnet eine Frage, ohne ihn zu etwas zu nötigen oder zu drängen.
Worin könnte dann die Gesetzeswidrigkeit dieses Verhaltens liegen?
Es ist kein Klingelstreich, keine Ruhestörung. Niemand ist gezwungen, einer unbekannten Person die Haustür zu öffnen. Wenn man mit jemandem nicht reden will, kann man die Haustür umgehend wieder schließen. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, an einer Haustür zu klingeln, wenn man die Bewohner nicht kennt oder keinen Termin mit ihnen vereinbart hat.
Ob man allerdings einer Privatperson, die keinem Verein angehört, einfach so Geld geben würde, ist eine Vertrauensfrage. Woher wüssten denn die Spender, dass es nicht einfach nur ein Trick ist, und du das Geld nicht vielmehr für dich selbst behältst? Du wirst also möglicherweise auf eine Menge von Ablehnung und Misstrauen stoßen und dich ausschimpfen lassen müssen, dass du Menschen in ihrer Privatsphäre störst.
Daher glaube ich, dass es andere, bessere Projektideen gibt, um Gutes zu tun.
Hier ein aktueller Zeitungsartikel dazu aus Baden-Württemberg.
http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/spenden-sammeln-ohne-bewilligung--67589564.html
Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter:
http://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/was-durfen-spendensammler/
Hier heißt es:
"Nur noch in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) müssen sich Spendensammler behördlich anmelden und genehmigen lassen. In [...] allen übrigen Bundesländern brauchen sie keine Erlaubnis einzuholen. Es reicht, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und schon kann man auf Sammeltour gehen."
Ich weiß jedoch nicht, ob das Automatisch bedeutet, dass jede Art von Spendensammlung ohne Vereinsgründung illegal ist.
Nein, man braucht einen Ausweis der Organisation.
Du bräuchtest eine Genehmigung vom Ortnungsamt
Je nach Gemeinde gibt es anscheinend unterschiedliche Regelungen. Nicht überall ist eine Genehmigung vom Ordnungsamt erforderlich.
http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/spenden-sammeln-ohne-bewilligung--67589564.html