Speisen zu Hause zubreiten, im Geschägt anbieten...Genehmigung nötig?
Hallo,
ich habe eine Gastronomie-Frage und hoffe, jemand kennt sich aus und/oder hat Erfahrung.
Wir möchten gerne Speisen in einem kleinen Imbiss verkaufen, die aber zunächst an anderer Stelle vorbereitet werden sollen, da keine Küche vorhanden ist.
'Ist es möglich, das zu Hause zu machen (z.B. auch Brötchen belegen, Kuchen backen etc.) und die Produkte dann zum Laden zu fahren und dort zu verkaufen?? Braucht man da eine Sondergenehmigung oder Ähnliches? Wäre super, jemand hat mir sowas Erfahrung oder kennt jemanden oder hat was davon gehört/gelesen schon mal!!!
Vielen Dank vorab!!
11 Antworten
Bis jetzt ist hier viel Nebelfischerei !!! Folgendes ist richtig: Alles was mit der Lagerung, Zubereitung, Transport und dem Verkauf der Speisen zu tun hat muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört in diesem Fall auch die (private) Küche, weiterhin Toilette und Waschmöglichkeit für die Leute, die in dieser Küche arbeiten. Auch die Lagerung der Rohprodukte ist wichtig. Es wird schon schwierig, wenn betriebsfremde Personen (z.B. Kinder) diese Küche mitbenutzen! Auch ist der Transportweg zu beachten, Kühlkette unter 7°C bzw. warme Speisen über 65°C. Der richtige Ansprechpartner ist die Lebensmittelüberwachung Deiner Kommune, die sind beim Ordnungsamt angesiedelt. Zur Kontrolle musst Du wie üblich die richtigen Papiere vorlegen, wie z.B. Gesundheitszeugnis (Belehrung nach §43 Infektionsschutzgeset), Gewerbeanmeldung.....
Viel Erfolg!
WO du die Speisen zubereitest ist egal,solange sie von der Küche bis zum Verkauf gekühlt und abgedeckt transportiert werden.Du brauchst ein Gesundheitszeugnis,musst bei Kontrolle deine Küche angeben und damit rechnen das da besonders streng kontrolliert wird,
In jedem Fall brauchst du eine Genehmigung vom Gesundheitsamt, die nehmen auch die Küche ab, da für so was einige Voraussetzungen notwendig sind. Du kannst dich vorher dort erkundigen (am besten selbst da vorbeifahren).
Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft, Gesundheitsamt, und eine Bescheinigung nach § 43 Impfschutzgesetz brauchst du auch (Gesundheitsamt stellt die aus).
Theoretisch schon, machen ja Cateringbetriebe ja nicht anders! Brauchste nur zig Genehmigungen vom Gesundheitsamt, Schank-und Speisenlizenz vom Gewerbeamt, und so weiter und so weiter, du musst gucken, ob sich das alles rechnet, wenn du "nur" Kuchen verkaufen möchtest, denn das rechnet sich meiner Meinung nach nicht!
eine schanklizenz ist nur erforderich bei offenen getränken (alkohol,fassbier)