Sparbuch, darf meine Mutter das Geld behalten?
Meine Mutter hat damals ein Sparbuch für mich aufgemacht, bei dem sie regelmäßig Geld eingezahlt hat. Mittlerweile bin ich 18 und würde dieses Geld für den Führerschein nutzen, allerdings verwehrt sie mir dieses und meint, dass es lediglich ihr Geld sei. Ich habe aber gelesen, dass ich es behalten darf, sie meinte allerdings, dass dem nicht so ist und sie es sich problemlos nehmen darf. Wer hat denn nun recht?
7 Antworten
Wenn es auf deinem Namen läuft, ist es ab deinem 18.Geburtstag dein Sparbuch. Zur Bank gehen und ein neues ausstellen lassen. Aber das ist schon komisch...
Wenn du 18 bist und das Sparbuch auf deinen Namen läuft, dann hast alleine du Anrecht auf das Geld!
Vor deinem 18. Geburtstag hat deine Mutter (oder eben der, der das Konto eröffnet hat) volles Recht und kann Geld einzahlen, aber auch abheben.
Bei manchen Banken musst du allerdings auch einen Termin machen und unterschreiben, dass die Person, die das Konto eröffnet hat, keinen Zugriff mehr darauf haben darf. Das ist aber total einfach und unkompliziert :)
Geh am Besten mal bei der Bank vorbei und klär das direkt ab, wie das bei denen läuft.
Seine Familie kann man sich nicht aussuchen, seine Freunde schon.
Letztendlich wirst Du an das Geld nicht herankommen, wenn sie es nicht erlaubt.
Mein Mann hat auch so eine Mutter. Da muss man in die Grauzone und das Geld einfach abheben (falls das Sparbuch nicht passwortgeschützt ist oder Du das Passwort weisst) oder es eben vergessen.
Seine Mutter kann nun allerdings ihren Sohn vergessen.
Wenn es für Dich ist, warum gibt sie es Dir dann nicht? Immerhin willst Du es nicht verprassen, sondern den Führerschein davon bezahlen.
Du bist ganz schön arrogant, Murmeltier.
Ich habe selbst ein passwortgeschütztes Sparbuch (Postbank)
In Ostdeutschland war es wenigstens bis kurz nach der Wende normal, dass man mit einem Sparbuch zum Schalter ging und dann bekam man das Geld.
Nur, weil Du etwas noch nie gehört hast, muss es das ja nicht nicht geben.
Wäre ja traurig um die Astrophysik und viele weitere Themen, von denen Du auch noch nie etwas gehört hast XD.
Und meinem Mann hat seine Mutter nicht nur das Sparbuch verweigert, sondern ihm auch die gesamte Ausbildungsvergütung abgenommen, obwohl er seine Ausbildung in einer anderen Stadt gemacht hat.
Es gibt halt Rabeneltern - aber auch Kinder, die sich nicht wehren (können)...
Vielleicht war das früher mal so, heute ist es aber nicht mehr so, da gibt es diese zwei Varianten, ich hab selbst mal bei einer Bank ein halbes Jahr Praktikum gemacht und sehr viel erfahren, auch über Sparbücher und die sagten mir, dass es heute nur noch diese zwei Varianten gibt, ich glaube nicht, dass sie mich angelogen haben oder keine Ahnung haben.
Natürlich gibt es Rabeneltern, aber man kann sich gegen alles wehren, man muss es nur wollen. Nicht können ist eine Ausrede, die leider weit verbreitet ist..
Heute ist nun mal einiges anders als früher, daher sollte man nicht von früher ausgehen sondern von heute und von den heutigen Möglichkeiten.
Wem gehört das Konto? Ist es deins oder ihres?
Wenn ganz klar DEIN Name drauf steht, hat sie weder Zugriff auf das Konto noch das Recht sich das Geld zu holen
Da steht mein Name drauf. Danke dir!
Wenn dein Name drauf steht, dann gehört es dir und du darfst alleine darüber verfügen. Du solltest das Geld abheben oder bei der Bank die Vollmacht deiner Mutter kündigen, damit sie nicht mehr an das Geld kommt.
Ein solches Sparbuch, von deiner Mutter angelegt und auf deinen Namen laufend gilt rechtlich als Schenkung. Das Geld dürfte deine Mütter nur zurück fordern, wenn sie groben Undank deinerseits nachweisen könnte oder wenn sie selbst völlig verarmt wäre.
Ansonsten ist es dein Geld und nur du kannst darüber verfügen.
Das ist totaler Quatsch. Ich hab noch nie ein Sparbuch gesehen, welches Passwortgeschützt ist. An ein Sparbuch kommt man in der Regel nur über den Schalter ran.
Entweder mit dem Sparbuch & Ausweis oder nur mit dem Ausweis, je nachdem was es für ein Sparbuch ist (gebunden oder ungebunden).
Und das Recht für dieses Sparbuch hat ab dem 18. Lebensjahr nur der Inhaber des Sparbuchs oder der Inhaber und der Ersteller. Der Inhaber kann aber jeder Zeit den Ersteller austragen lassen.
Da musst du mit deinem Mann etwas verwechseln.