Klassenkonferenz wegen Foto?

4 Antworten

Sie könnte ihn theoretisch anzeigen, wenn sie klar erkennbar ist mit dem Gesicht und ohne zu fragen hoch geladen oder weitergeleitet wurde.

ZuumZuum  12.06.2017, 21:39

Dafür muß sie noch nicht mal klar erkennbar sein, die Umstände, die Örtlich- und Tätigkeit reichen aus.

Jakub489 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 21:40
@ZuumZuum

Oha, oke, danke für die Antwort/en. :)

Jemand unwissentlich und ohne Genehmigung zu fotografieren und dieses Foto dann öffentlich (auch in kleinem Rahmen) zugänglich zu machen stellt sogar eine Straftat dar. (§ 22 Kunsturhebergesetz) Du kannst froh sein wenn es bei der Klassenkonferenz und dem anschließenden erhobenen Finger bleibt.

Wenn die Lehrerin eine von der harten Sorte ist droht Strafe nach Jugendstrafrecht, Schulverweis und Zivilklage auf Schadenersatz und Unterlassung.

Das ist auch richtig so. Als Gymnasiast muß man soviel Grips haben, um zu wissen, dass es ein Recht auf das eigene Bild gibt. Niemand darf jemanden einfach fotografieren, auch nicht in Teilbereichen oder von hinten, und das Bild dann ohne Erlaubnis veröffentlichen.

Und du hast es auch einfach weiter geschickt was du nicht hättest tun dürfen. Also mitgehangen mitgefangen.

Tja, Schule ist kein Fotostudio und solche Shootings sind nicht gerade ein Beweis für die Lernbereitschaft von Schülern

Fotos machen alleine ist keine Straftat, sehr wohl aber ihre Verbreitung ohne Zustimmung der "Models" - Ärger ist also gewiß, da Du eben auch an der Verbreitung beteiligt warst