Klassenkonferenz wegen Foto?
Yo, hab da mal so ne kleine Frage. Mein Freund macht öfters Fotos in der Klasse (auch von Lehrern, Schülern usw.) und vor ~3 Wochen hatte er ein Foto, vom Rücken der Lehrerin gemacht, also man konnte das Gesicht und die Haare nicht sehen, das Foto hat er dann mir geschickt und ich habs dann einem Freund weitergeschickt aus *Spaß". Dann hat dieser dumme Freund das dann in unsere Klassengruppe versendete, keine Ahnung wieso... Die Lehrerin die auf dem Foto ein kleines bisschen zu sehen war (man konnte sie nicht identifizieren), es erfahren. Jetzt bekommt der Freund der es gemacht hat, der, der es in die Gruppe geschickt hat und ich ärger, also Missbiligung und KLASSENKOFERENZ!! Ist das überhaupt okey? Sollte nicht nur der, der es gemacht hat bestraft werden? Die Lehrerin sagte auch das sie den Schülern anzeigen KÖNNTE, könnte sie es dann auch? Und wie sieht ne Klassenkonferenz aus? Was ist, wenn mein Elternteil wegen Arbeit nicht komme kann?
7 Klasse Gymnasium, wäre nett wenn jemand antworten könnte :)
4 Antworten
Sie könnte ihn theoretisch anzeigen, wenn sie klar erkennbar ist mit dem Gesicht und ohne zu fragen hoch geladen oder weitergeleitet wurde.
Oha, oke, danke für die Antwort/en. :)
Jemand unwissentlich und ohne Genehmigung zu fotografieren und dieses Foto dann öffentlich (auch in kleinem Rahmen) zugänglich zu machen stellt sogar eine Straftat dar. (§ 22 Kunsturhebergesetz) Du kannst froh sein wenn es bei der Klassenkonferenz und dem anschließenden erhobenen Finger bleibt.
Wenn die Lehrerin eine von der harten Sorte ist droht Strafe nach Jugendstrafrecht, Schulverweis und Zivilklage auf Schadenersatz und Unterlassung.
Das ist auch richtig so. Als Gymnasiast muß man soviel Grips haben, um zu wissen, dass es ein Recht auf das eigene Bild gibt. Niemand darf jemanden einfach fotografieren, auch nicht in Teilbereichen oder von hinten, und das Bild dann ohne Erlaubnis veröffentlichen.
Und du hast es auch einfach weiter geschickt was du nicht hättest tun dürfen. Also mitgehangen mitgefangen.
Tja, Schule ist kein Fotostudio und solche Shootings sind nicht gerade ein Beweis für die Lernbereitschaft von Schülern
Fotos machen alleine ist keine Straftat, sehr wohl aber ihre Verbreitung ohne Zustimmung der "Models" - Ärger ist also gewiß, da Du eben auch an der Verbreitung beteiligt warst
Dafür muß sie noch nicht mal klar erkennbar sein, die Umstände, die Örtlich- und Tätigkeit reichen aus.