Sonderurlaub bei Geburt NGG-Tarif
Ich habe mal eine Frage zum Sonderurlaub. Da ich nicht in der Gewerkschaft bin, finde ich keine Abschrift vom Tarifvertrag der NGG. Ich entbinde dieses Frühjahr. Da diese Termine doch schon mal um bis zu 3 Wochen davor oder danach stattfinden können. Kann mein Mann nicht 6 Wochen Urlaub auf gut Glück nehmen. Bei unserer Hochzeit hat mein Mann keinen Sonderurlaub bekommen, da nicht im NGG vorgesehen. Aber wie sieht es jetzt bei der Geburt aus. Er möchte unbedingt bei der Geburt dabei sein und mich auch ins Krankenhaus fahren das ist 40 km weit weg. Hat jemand den Vertrag und kann mir meine Frage beantworten? Bitte keine Schätzungen nur wer es wirklich weiß, sonst ist mir mit müsste oder in anderen Branchen nciht geholfen. Vielen Dank
2 Antworten
Bei Google kannst Du Dir sämtliche Manteltarifverträge der NGG anzeigen lassen. Du schreibst nun nicht, welcher Tarifvertrag aus welchem Bundesland hier gilt. Ich habe Dir mal den Manteltarifvertrag von Rheinland-Pfalz heraus gesucht: http://www.dehoga-rlp.de/cms/docs/doc58648.pdf Hier schaust Du mal unter Punkt 10 die Urlaubstage bei Sonderurlaub: Hier gibt es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz bei Hochzeit 3 Tage Sonderurlaub, bei Geburt des eines eigenen Kindes zwei Tage.
Suche Dir den für Euch geltenden Tarifvertrag bei Google heraus, so schwer zu finden ist der nicht!
Hallo, ja das Bundesland hatte ich total vergessen. Ich brauche den gültigen Vertrag von Bayern für Hotel und Gaststätten. Klar habe ich auch schon gegoogelt aber ich finde nur einen von 2002 und der ist ja schon sehr alt. Bei unserer Hochzeit letztes Jahr hat mein Mann gar keinen SU bekommen wurde auch im Manteltarifvertrag geändert aber bei den Geburten kenne ich mich gar nicht aus. Ist unser erstes Kind beim nächsten wissen wir dann ja schon Bescheid. Vielleicht hast du ja noch eine Antowrt für mich.
Möglicherweise ist der MTV von 2002 noch gültig. Dann wären es 2 Tage. Allerdings ist der ArbG gesetzlich verpflichtet, dem ArbN Einsicht in den angewendeten Tarifvertrag zu gewähren. Das Leichteste wäre in dem Fall also tatsächlich, dein Mann besteht darauf, dass der ArbG ihm den MTV aushändigt bzw. offenlegt.