Sonderurlaub bei Geburt NGG-Tarif

2 Antworten

Bei Google kannst Du Dir sämtliche Manteltarifverträge der NGG anzeigen lassen. Du schreibst nun nicht, welcher Tarifvertrag aus welchem Bundesland hier gilt. Ich habe Dir mal den Manteltarifvertrag von Rheinland-Pfalz heraus gesucht: http://www.dehoga-rlp.de/cms/docs/doc58648.pdf Hier schaust Du mal unter Punkt 10 die Urlaubstage bei Sonderurlaub: Hier gibt es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz bei Hochzeit 3 Tage Sonderurlaub, bei Geburt des eines eigenen Kindes zwei Tage.

Suche Dir den für Euch geltenden Tarifvertrag bei Google heraus, so schwer zu finden ist der nicht!

piccola79 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 12:04

Hallo, ja das Bundesland hatte ich total vergessen. Ich brauche den gültigen Vertrag von Bayern für Hotel und Gaststätten. Klar habe ich auch schon gegoogelt aber ich finde nur einen von 2002 und der ist ja schon sehr alt. Bei unserer Hochzeit letztes Jahr hat mein Mann gar keinen SU bekommen wurde auch im Manteltarifvertrag geändert aber bei den Geburten kenne ich mich gar nicht aus. Ist unser erstes Kind beim nächsten wissen wir dann ja schon Bescheid. Vielleicht hast du ja noch eine Antowrt für mich.

Möglicherweise ist der MTV von 2002 noch gültig. Dann wären es 2 Tage. Allerdings ist der ArbG gesetzlich verpflichtet, dem ArbN Einsicht in den angewendeten Tarifvertrag zu gewähren. Das Leichteste wäre in dem Fall also tatsächlich, dein Mann besteht darauf, dass der ArbG ihm den MTV aushändigt bzw. offenlegt.