Sommerreifen im winter haftet Halter oder Fahrer?

5 Antworten

Siehe §2 StVO:

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

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"gefahren werden " nicht "ausgerüstet sein"

Es ist eine Betriebsvorschrift, keine Ausrüstungsvorschrift, darum defintiv der Fahrer.

Es ist nicht verboten ,das Fahrzeug bei Glatteis mit Sommerreifne auszustatten.

Das Verbot bezieht sich auf die Nutzung, wen der Fahrar bei der in §2 (3a) genannten Witterung das Fahrzueg verwendet, haftet er auch dafür

winterreifen sind nur pflicht bei eis,schnee oder glätte.kannst bei trockener straße im winter auch mit sommerreifen fahren.sollte bei schnee ein unfall passieren haftet die versicherung und zahlt bei vollkasko nichts an dich.die strafe betrifft den fahrer,der muss sich überzeugen ob das auto verkehrssicher ist

In Österreich der Fahrer. Du musst Dich vor Antritt der Fahrt überzeugen, das alles in Ordnung ist.

natürlich beide !

wie kann man darüber diskutieren

wenn ich meinem Kumpel mein Auto verleihe muß das in verkehrssicherem Zustand sein und den Führerschein des Kumpels muß ich überprüfen ...

und mit einem nicht verkehrstauglichen Auto rumfahren erklärt sich ja wohl von selbst

Ich würde auch sagen der Fahrer. Als Fahrer muss man sich vergewissern, das alles am Auto ok ist.