Sollte man Selbstjustiz legalisieren?

Nein 94%
Ja 6%

34 Stimmen

13 Antworten

Nein

Dieses eine Wort würde ALLE Regeln, Gesetze und Vorschriften komplett und zu 100% ersetzen. Das muss einem bei diesem Gedankenexperiment klar sein.

Bürgerkrieg wäre dann Alltag, falls es nicht sogar noch schlimmer ausarten würde.

Also wenn man etwas drüber nachdenkt gibt es einige gute Gründe..z.B. Entlastung der Staatsgewalt, weniger Gefängnisse, höhere Zufriedenheit bei opfern, insgesamt geringere Kosten. Also für einige Straftaten könnte man das einführen ich denke da an Mord, Sexualverbrechen, Diebstahl, Einbruch.

Also ich würde mich besser fühlen, wenn ich wüsste, das ich den Vergawaltiger meiner Tochter, straffrei ins Koma schlagen darf oder den Einbrecher mit nem Baseballschläger voll gegen den Kopf donnern kann. Leider ist es doch so, das es zu geringe Strafen gibt bzw. die Notwehr auch noch angemessen sein muss.

Es ist ja kein Ersatz, sondern eher eine Ergänzung. Gibt ja Leute die meinen, 2 Jahre für Sexualstraftäter sind zu viel. Die könnten immer noch den Rechtsweg gehen.

Ist natürlich nur ein Gedankenexperiment, um auch mal potentielle Vorteile hervorzuheben.

verreisterNutzer  19.08.2020, 23:08

Gerade mal nachgeschaut, wenn man Selbstjustiz mit Blutfehde, Blutrache oder Vendetta gleichstellt, ist es in einigen Ländern noch vorhanden und die existieren auch noch..

Sogar innerhalb Europas. Wikipedia:

Auf dem Balkan in Griechenland auf Kreta und in Mani (Peloponnes), in Albanien[2] und in einigen Ländern Ex-Jugoslawiens wie in Kosovo und Bosnien und Herzegowina sowie in der Region Sandžak und in Montenegro,[3] in zentralen (Gebiete um Ankara, Sereflikochisar, Aksaray) und östlichen Teilen der Türkei (kan davası: „Blutstreit“) und bei gewissen Völkern des Nordkaukasus wie Tschetschenen und Osseten[4] wird die Blutrache zum Teil noch heute praktiziert. Das Clansystem der Somali in Nordostafrika beinhaltet ebenfalls Blutrache-Elemente.

Nein

Nein, ein eindeutiges NEIN!!!. Dennoch, hat auch jeder "Normalbürger" mehr Rechte, als den meisten Personen bekannt ist und diese kann man auch anwenden bzw. kann sich jeder auf diese sogenannten "Jedermannsrechte" berufen. Es gibt unter anderem die "Notwehr" nach Paragraph 32 StGB, es gibt den "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraph 34 StGB, es gibt den "entschuldigenden Notstand" nach Paragraph 35 StGB, falls man selber oder eine einem nahestehende Person Betroffene/r ist und es gibt (tatsächlich) die "vorläufige Festnahme durch Jedermann" gemäß Paragraph 127 der Strafprozessordnung (StPO), wonach ein auf frischer Tat ertappter Täter von Jedermann ohne einen richterlichen Beschluss vorläufig festgenommen werden darf und sofern er sich dagegen wehrt, darf Jeder zur Durchsetzung der vorläufigen Festnahme auch die dazu notwendige Gewalt gegenüber dem Täter anwenden, diese muss allerdings immer im Verhältnis zu dessen Tat stehen, hat er also nur einen Diebstahl von einer 10€ Sache begangen, dann muss Milde walten gelassen werden, hat er hingegen gerade jemanden ermordet oder schwer verletzt, dann darf man im theoretisch bei seiner vorläufigen Festnahme auch den Arm auskugeln oder dergleichen. Mfg.

Nein

Der (Rechts)Staat kann das gar nicht legalisieren, da er sich so obsolet machen würde

Nein

Das Gewaltmonopol hat der Staat. Wer das nicht akzeptiert und hinterweltlich lebt, kann dahin gehen, wo er das ausleben kann. Hier, wird das jedenfalls nicht eingeführt!

edgarallen 
Beitragsersteller
 19.08.2020, 22:35

Ich hoffe, dass das auf lange Sicht so bleibt.