Sollte das Jobcenter 150 Euro im Monat fürs Tanken zur Verfügung stellen?

nein 100%
ja 0%

26 Stimmen

12 Antworten

nein

Wenn du Bewerbungskosten hast, trägt das jobcenter die komplett.

Wenn du Kosten hast als Aufstocker, kannst du diese dem Jobcenter gegenüber geltend machen. Das wird dann entsprechend berechnet.

Allgemein finde ich eine Erhöhung des ALG2 Satzes um etwa diesen Punkt allerdings notwendig, damit das Existenzminimum tatsächlich erreicht wird

nein

Es soll allgemein mehr Sozialhilfe geben, für was die dann verwendet wird, sollten die Betroffenen selber entscheiden. Auf gar keinen Fall eine einseitige Förderung des Autoverkehrs. Besser, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos machen!

nein

Man kann erhöhte nachweisbar notwendige berufsbedingte oder ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten von seinem Nettoeinkommen zusätzlich in Abzug bringen.

Es muss nur mehr als 400 Euro Brutto verdient werden, bei einer Azubivergütung gilt dieses min. Brutto aber nicht, wenn man dann monatlich mehr als 70 Euro aufwenden muss, kann man den übersteigenden Betrag zusätzlich geltend machen.

nein

Auto = Luxus

H4 = Grundabsicherung = Sicherung des Lebensunterhalts. 

Grundabsicherung = nix Luxus

Ausnahme: Menschen mit Behinderungen die teilweise erwerbsfähig sind / Aufstocker

nein

JC bezahlt Monatskarte in ÖPNV.

Wenn man schon Auto anschafft, muss man mit Ausgaben rechnen.