Soll man sich für eine Straftat entschuldigen?
Eine Bekannte von mir, deren ihr Sohn hat eine Straftat durch Diebstahl verübt, bei der es mehrere Geschädigte gibt. Der Prozess ist noch in Bearbeitung.
Ihr Sohn ist volljährig und die geschädigten Personen sind bekannt. Zivilklage läuft auch noch.
Ist da ein Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen sinnvoll. Nehme an, strafmildernd wird das keine Relevanz haben.
Was meint ihr dazu ?
5 Antworten
Eine Bekannte von mir, deren ihr Sohn hat eine Straftat durch Diebstahl verübt, bei der es mehrere Geschädigte gibt. Der Prozess ist noch in Bearbeitung.
Verstoß gegen den Genitiv?
Ist da ein Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen sinnvoll. Nehme an, strafmildernd wird das keine Relevanz haben.
Wenn der Täter sich um einen Opferausgleich bemüht und tätige Reue zeigt, kann das durchaus strafmildernd sein.
Wenn die Entschuldigung aufrechtig und nicht gespielt ist, wird sie auch bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Eine Entschuldigung ist also durchaus anzuraten.
Wäre vielleicht angebracht. Ob die Betroffenen die Entschuldigung akzeptieren wollen, ist eine andere Frage.
das sollte der Anwalt bewerten. Auf der einen Seite ist es ein Schuldeingeständnis, auf der anderen Seite kann Reue mildernd wirken -- daher muss das der Verteidiger für den Einzelfall beantworten.
Reue, Einsicht und eine Entschuldigung kann nie schaden.