Wohnungsbesichtigung in Vertretung?
Hallo, meine Mutter hat morgen eine Wohnungsbesichtigung und kann diese aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Meine Frage: Kann ich als Tochter in Vertretung die Wohnung besichtigen? Ich habe eine Vorsorgevollmacht und alle Unterlagen, die für eine Besichtigung notwendig sind. Vielen Dank vorab für hilfreiche Rückmeldungen.
4 Antworten
Du bräuchtest schon eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift deiner Mutter. Die Vorsorgevollmacht wirkt hier nicht bzw. reicht nicht aus.
Das hat gestern auch so geklappt aber danke
Für eine bloße Wohnungsbesichtigung braucht man keine Vollmacht.
Wichtig wird diese erst beim Mietvertrag.
Wenn dann der Vermieter erfährt das Du die Wohnung nicht für dich selbst mieten willst, sondern für deine Mutter könnte es Probleme geben.
wenn du eine vollmacht hast und der vermieter einverstanden ist , zu vermieten ohne deine mutter kennengelernt zu haben... versuche es viel glück
vorsogevollmacht heist doch das du geschäftliche dinge für deine mutter erledigen kannst.
wikipedia!!!!
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter
im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr
entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine
Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches
Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig
erteilt werden. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Natürlich kannst du im Auftrag deiner Mutter die Wohnung besichtigen. Wenn sie das nötige Vertrauen in dich setzt, steht dem nichts im Wege,
Ich habe eine Vorsorgevollmacht, keine Vollmacht für diese spezielle Wohnungsbesichtigung