Ist das abmalen/abzeichnen von Logos illegal?
Hallo, ich möchte einen Artikel über eine Firma schreiben, leider finde ich zu ihr jedoch kein Firmenlogo (mit ausreichender Pixelgröße). Jetzt hatte ich die Idee, das Logo mithilfe von Paint auf meinem PC abzumalen und würde auch angeben, dass es urheberrechtlich geschützt ist, aber ist das trotzdem gegen das Urreberrecht?
4 Antworten
Wenn es nur für deinen privaten Gebrauch und für die Schule ist, dann ist das völlig OK und nicht illegal.
Ich würde mich da eher zurückhalten. Sicher kannst Du den Artikel auch schreiben, ohne das Logo zu benutzen. Die Verwendung des Logos könnte derart interpretiert werden, daß eine Verbindung zwischen Dir und dem Unternehmen besteht. Und ob das dem Unternehmen Recht ist?
Zudem greift hier nicht das Urheberrecht, sondern das Markenrecht. In der Regel sind Logos als Marke geschützt.
Ein Foto der Firmenzentrale hingegen wäre da schon etwas anderes. Solange Du das Gebäude von der Straße aus fotografierst, bist Du aufgrund der Panoramafreiheit meines Erachtens auf einer sicheren Seite.
Die erste Frage ist, ob das Logo überhaupt geschützt ist als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2. Bei vielen Logos ist dies gar nicht der Fall, das es sich dabei um schlichte Gebrauchsgrafiken handelt, s. Wikipedia-Schöpfungshöhe.
Die nächste Frage ist, ob das Logo in Deutschland geschützt ist als Markenzeichen oder als Geschäftszeichen. Das ist normalerweise der Fall, s. Markengesetz §§ 4 und 5. Was man dann nicht tun darf steht in §§ 14 und 15. Dort steht aber nicht, dass man das Logo nicht abbilden darf in einem Bericht! Das darf man nämlich in der Regel.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du den Artikel nicht veröffentlichst ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn du ihn zum Beispiel im Internet veröffentlichen willst frag lieber bei der Firma nach.