Sind Volljährige grundsätzlich für Minderjährige verantwortlich?

5 Antworten

Du bist nur dann für ihre Handlungen verantwortlich, wenn du von den Eltern ausdrücklich die Aufsichtspflicht übertragen bekommen hast.

Also wenn du z.B. einen Wisch unterschrieben hast, dass du bereit bist für sie die Begleitperson für einen Diskobesuch nach Mitternacht zu sein. Eine sogenannte "Übertragung der Erziehungsberechtigung".

Es wäre ja absurd, wenn Du dafür verantwortlich sein solltest... dann müsste ja jeder Volljahrige für jeden Minderjährigen die Verantwortung übernehmen...

DerSchopenhauer  11.09.2013, 20:17

Zitat: "dann müsste ja jeder Volljahrige für jeden Minderjährigen die Verantwortung übernehmen..."

So ist allerdings die Rechtslage...Theorie und Praxis sind allerdings zwei Paar Schuhe...nur wenn es hart auf hart kommt und es z. B. zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Minderjährigen kommt, kann man haftbar gemacht werden, wenn gewisse Dinge, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, im Beisein von Erwachsenen, geduldet oder sogar gefördert werden...

Zunächst ist man verantwortlich, wenn Du die Aufsichtspflicht hast; diese muß von den Eltern übertragen werden - dies kann auch mündlich erfolgen oder muß auch gar nicht extra erwähnt werden und ergibt sich aus den Umständen...

Nur - Deine Freundin ist 17 - im allgemeinen Umgang miteinander erübrigt sich hier eine Aufsichtspflicht - es sei denn, die Eltern übertragen Dir tatsächlich die Aufsichtspflicht (was aber eher unnormal wäre) oder, und das ist schon wichtiger, ihr besucht z. B. Veranstaltungen, die über 24h hinausgehen - dann sollte sich der Veranstalter eine schriftliche Übertragung der Aufsichtsberechtigung vorlegen lassen.

Laut Jugendschutzgesetz (§ 1 Abs. Nr.4 JuSchuG) dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24.00 Uhr ohne Begleitung eines Erzeihungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.

Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sind zunächst diejenigen verantwortlich, die Alkohol oder Zigaretten ausgeben bzw. verkaufen...

Allerdings:

"Erwachsene dürfen es nicht gestatten, dass in ihrem Verantwortungsbereich entgegen der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes alkoholische Getränke (z. B. Schnaps) von Minderjährigen konsumiert werden" (Vollzugshinweise zu § 9 Jugendschutzgesetz);

Analog gilt das auch für den Konsum von Zigaretten sowie die Duldung aller anderen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz...

Das ist auch völlig unabhängig von einer etwaigen Aufsichtspflicht...

So die Theorie - in der Praxis dürfte sich das allerdings nicht immer so abspielen...

Aber was den Umgang mit Deiner Freundin betrifft:

Hier hat der Vater Deiner Freundin im Prinzip recht.

Nein, du musst nicht darauf achten. Außer du nimmst sie irgendwohin mit, wo sie ohne volljährige Begleitung nicht hindürfte, oder bist zusammen mit um eine Zeit unterwegs, wo sie nicht alleine weg sein dürfte.

Achte lieber drauf :D